Wann Immobilie steuerfrei verkaufen: Gesetze, Fristen und wichtige Tipps

Der richtige Zeitpunkt für einen steuerfreien Verkauf kann Ihnen tausende Euro sparen

wann immobilie steuerfrei verkaufen

Einleitung: Die Spekulationssteuer verstehen

Der Verkauf einer Immobilie kann je nach Zeitpunkt und Nutzung erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Während manche Eigentümer ihren kompletten Veräußerungsgewinn behalten dürfen, müssen andere bis zu 42 % an das Finanzamt abführen. Der Unterschied liegt in den gesetzlichen Regelungen zur Spekulationssteuer, die in § 23 des Einkommensteuergesetzes verankert sind. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen können Sie Ihre Immobilie völlig legal steuerfrei verkaufen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Fristen gelten, wann Eigennutzung zur Steuerfreiheit führt und welche Fallstricke Sie unbedingt vermeiden sollten.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • 10-Jahres-Frist als Grundregel: Nach Ablauf von 10 Jahren und einem Tag seit dem notariellen Kaufvertrag ist jeder Immobilienverkauf steuerfrei – unabhängig von der Nutzungsart.
  • Eigennutzung ermöglicht steuerfreien Verkauf ohne Wartezeit: Bei ausschließlicher Selbstnutzung zwischen Kauf und Verkauf entfällt die Spekulationsfrist komplett.
  • Die 3-Kalenderjahre-Regel bietet Flexibilität: Selbstnutzung im Verkaufsjahr plus zwei vorangegangene Kalenderjahre reicht für Steuerfreiheit aus – schon 1 Jahr und 2 Tage über drei Kalenderjahre verteilt genügen.
  • Vorsicht bei der Drei-Objekte-Grenze: Der Verkauf von mehr als drei Immobilien innerhalb von etwa fünf Jahren gilt als gewerblicher Grundstückshandel mit voller Steuerpflicht.
  • Erbschaft und Schenkung haben Sonderregeln: Sie übernehmen die ursprüngliche Spekulationsfrist des Vorbesitzers – das kann vorteilhaft oder nachteilig sein.

Voraussetzungen für einen steuerfreien Immobilienverkauf

Ein steuerfreier Immobilienverkauf ist keine Selbstverständlichkeit. Die rechtliche Grundlage bildet § 23 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), der private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken regelt. Entscheidend ist: Bei einem steuerfreien Verkauf wird der Veräußerungsgewinn nicht auf Ihr zu versteuerndes Einkommen angerechnet. Sie behalten den kompletten Gewinn für sich.

Der Veräußerungsgewinn berechnet sich dabei aus dem Verkaufspreis abzüglich der ursprünglichen Anschaffungskosten und der Werbungskosten. Zu den abziehbaren Werbungskosten gehören beispielsweise Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbsteuer. Diese Berechnung ist wichtig, denn sie bestimmt, wie viel Steuern Sie bei einem steuerpflichtigen Verkauf zahlen müssten.

Grundsätzlich gibt es drei Wege zur Steuerfreiheit: das Abwarten der zehnjährigen Spekulationsfrist, die Eigennutzung der Immobilie oder eine Kombination aus beidem. Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Nach welcher Frist ist ein Immobilienverkauf steuerfrei?

Die bekannteste Regel für einen steuerfreien Verkauf ist die 10-Jahres-Frist, auch Spekulationsfrist genannt. Nach Ablauf von mehr als 10 Jahren seit dem Erwerb ist jeder Immobilienverkauf steuerfrei. Das gilt für alle Immobilienarten: Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und sogar unbebaute Grundstücke.

Der Fristbeginn ist dabei klar definiert: Es zählt das Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrags. Das Fristende liegt exakt 10 Jahre und einen Tag später. Kaufen Sie beispielsweise am 25. Oktober 2019, können Sie ab dem 26. Oktober 2029 steuerfrei verkaufen.

Ein wichtiger Vorteil dieser Regelung: Die Art der Nutzung während der 10 Jahre spielt keine Rolle. Sie können die Immobilie vermieten, leer stehen lassen oder selbst bewohnen. Nach Ablauf der Frist ist der Verkauf in jedem Fall steuerfrei. Diese Planungssicherheit macht die 10-Jahres-Regel besonders attraktiv für Kapitalanleger.

Wann gilt die Eigennutzung für die Steuerfreiheit?

Die Eigennutzung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Immobilie auch innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei zu verkaufen. Dabei gibt es zwei verschiedene Regelungen, die Sie kennen sollten.

Ausschließliche Eigennutzung ohne Frist

Nutzen Sie Ihre Immobilie ausschließlich selbst vom Erwerb bis zum Verkauf, entfällt die Spekulationsfrist komplett. Das bedeutet: Sie können theoretisch schon nach wenigen Monaten steuerfrei verkaufen. Diese Regelung greift auch bei sehr kurzen Zeiträumen.

Die 3-Kalenderjahre-Regel

Die zweite Möglichkeit ist die sogenannte 3-Kalenderjahre-Regel oder 2-Silvester-Regel. Sie müssen die Immobilie im Verkaufsjahr und den zwei vorangegangenen Kalenderjahren selbst genutzt haben. Das Besondere daran: Es reicht bereits eine Eigennutzung von mindestens einem Jahr und zwei Tagen, wenn diese über drei Kalenderjahre verteilt ist.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ziehen Sie am 31. Dezember 2022 in Ihre Immobilie ein, können Sie diese bereits ab dem 1. Januar 2024 steuerfrei verkaufen. Das hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 3. September 2019 (Az. IX R 10/19) bestätigt. Selbst eine kurzzeitige Vermietung schadet nicht, solange Sie eine durchgehende Selbstnutzung über drei Kalenderjahre nachweisen können.

Was zählt als Eigennutzung?

Als Eigennutzung gilt die Selbstbewohnung als Hauptwohnsitz, wobei Sie dort die meiste Zeit verbringen müssen. Auch Zweitwohnungen und Ferienwohnungen zählen dazu, sofern sie nicht vermietet werden. Interessant für Familien: Die unentgeltliche Nutzung durch kindergeldberechtigte Kinder oder Ihren Ehe- bzw. Lebenspartner wird ebenfalls als Eigennutzung anerkannt.

Vorsicht ist jedoch bei Vermietungen geboten. Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 19. Juli 2022 (IX R 20/21) entschieden, dass selbst die tageweise Vermietung einzelner Zimmer zu einer anteiligen Steuerpflicht führt. Es gibt keine Bagatellgrenzen: Auch ein einziger Tag Vermietung an Dritte kann die Steuerfreiheit gefährden. Die Überlassung an andere Familienangehörige wie Mutter oder Schwiegermutter gilt nicht als Eigennutzung.

Eine Ausnahme bildet das häusliche Arbeitszimmer: Nutzen Sie ein Zimmer als Arbeitszimmer und machen dafür Werbungskosten geltend, schadet das der Steuerfreiheit nicht.

Was ist bei vermieteten Immobilien zu beachten?

Vermietete Immobilien unterliegen strengeren Regeln als selbstgenutzte. Hier greift die 10-Jahres-Frist ausnahmslos. Die Eigennutzungsregelung können Sie bei ausschließlich vermieteten Objekten nicht anwenden.

Es gibt jedoch eine interessante Gestaltungsmöglichkeit: Sie können eine vermietete Immobilie in eine selbstgenutzte umwandeln. Nutzen Sie die Immobilie in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Verkauf selbst, ermöglicht das einen steuerfreien Verkauf. Diese Option bietet sich beispielsweise an, wenn Sie ohnehin einen Umzug planen.

Bei Mehrfamilienhäusern gilt eine Besonderheit: Die Steuerfreiheit bezieht sich nur auf die selbstgenutzte Wohnung. Die vermieteten Wohnungen bleiben steuerpflichtig, sofern die 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist. Hier lohnt sich eine genaue Berechnung, ob ein Teilverkauf oder das Abwarten der Spekulationsfrist günstiger ist.

Was passiert bei Erbschaft oder Schenkung?

Bei einem unentgeltlichen Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung übernehmen Sie als Erbe oder Beschenkter die Spekulationsfrist des Erblassers oder Schenkers. Das kann für Sie von großem Vorteil sein.

Hatte der Erblasser die Immobilie bereits vor über 10 Jahren angeschafft, können Sie sofort steuerfrei verkaufen. Ein Beispiel: Ihr Vater kaufte das Haus vor 15 Jahren. Erben Sie es heute, ist ein sofortiger steuerfreier Verkauf möglich. Anders sieht es aus, wenn der Erblasser die Immobilie erst vor 5 Jahren erwarb: Sie müssten dann noch weitere 5 Jahre warten.

Bei Schenkungen fällt für den Beschenkten Schenkungssteuer an, wenn der Wert über dem Freibetrag liegt. Für Kinder beträgt dieser 400.000 €. Die übernommene Spekulationsfrist bleibt davon unberührt.

Komplizierter wird es bei Erbengemeinschaften. Kaufen Sie einen Erbteil von Miterben, beginnt für den käuflich erworbenen Anteil eine neue Spekulationsfrist. Bei einer Realteilung mit Ausgleichszahlung gilt der ausgeglichene Teil als entgeltlicher Erwerb mit neuer Frist.

Welche Rolle spielt die Drei-Objekte-Grenze?

Die Drei-Objekte-Grenze ist eine wichtige Regelung, die viele Immobilienbesitzer unterschätzen. Verkaufen Sie mehr als drei Immobilien innerhalb von etwa fünf Jahren, gilt das als gewerblicher Grundstückshandel. Die Folge: Trotz Eigennutzung oder abgelaufener Spekulationsfrist werden Sie steuerpflichtig.

Die Zählung umfasst alle Immobilienarten: Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Ererbte Grundstücke werden nicht einbezogen, Grundstücke aus vorweggenommener Erbfolge durch Schenkung jedoch schon.

Bei Ehepartnern gilt die Drei-Objekte-Grenze für jeden Partner separat. Das bietet Gestaltungsspielraum bei der Verteilung des Immobilienbesitzes. Die Frist kann sich auf 10 Jahre ausdehnen, wenn bereits beim Erwerb eine Veräußerungsabsicht bestand.

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen die Anwendung präzisiert. Im Urteil vom 20. März 2025 (III R 14/23) entschied er, dass unter besonderen Umständen keine Überschreitung vorliegt. Im konkreten Fall ging es um den Verkauf von 13 Objekten im 6. Jahr nach Erwerb aufgrund des Tods eines Gesellschafters.

Die steuerlichen Konsequenzen sind erheblich: Bei gewerblichem Grundstückshandel zahlen Sie nicht nur Einkommensteuer, sondern zusätzlich Gewerbesteuer. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung entfällt. Eine sorgfältige Planung Ihrer Verkaufsaktivitäten ist daher essenziell.

Fazit: Mit der richtigen Strategie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen

Der steuerfreie Immobilienverkauf ist mit dem richtigen Wissen gut planbar. Die 10-Jahres-Frist bietet absolute Sicherheit, während die Eigennutzungsregeln flexible Möglichkeiten eröffnen. Besonders die 3-Kalenderjahre-Regel ermöglicht cleveren Eigentümern einen vorzeitigen steuerfreien Verkauf.

Beachten Sie jedoch unbedingt die Drei-Objekte-Grenze und die speziellen Regelungen bei Erbschaften. Jede Immobilie und jede Familiensituation ist individuell. Die steuerlichen Auswirkungen können schnell fünfstellige Beträge erreichen.

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FAQ zum Thema: Wann Immobilie steuerfrei verkaufen?

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