Grunderwerbsteuer in Hessen: Ihre Kosten beim Immobilienkauf richtig berechnen
Beim Erwerb Ihrer Traumimmobilie kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu, die Sie von Anfang an einkalkulieren sollten.
Allgemein, Immobilien kaufen

Einführung: Grunderwerbsteuer in Hessen als wichtiger Kostenfaktor
Der Kauf einer Immobilie in Hessen bedeutet nicht nur die Zahlung des Kaufpreises. Mit einem Steuersatz von 6 % gehört die Grunderwerbsteuer zu den größten Nebenkosten, die beim Immobilienerwerb anfallen. Diese einmalige Steuer müssen Sie als Käufer an das Finanzamt entrichten, bevor Sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden können. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Grunderwerbsteuer in Hessen berechnen, welche Fördermöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie Ihre Steuerlast legal reduzieren können.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
Steuersatz von 6 % in ganz Hessen: Bei einem Kaufpreis von 500.000 € zahlen Sie 30.000 € Grunderwerbsteuer.
Hessengeld als neue Förderung: Seit März 2024 können Ersterwerber bis zu 35.000 € Förderung über 10 Jahre verteilt erhalten.
Keine regionalen Unterschiede beim Steuersatz: Ob Frankfurt oder ländliches Hessen – der Satz bleibt einheitlich bei 6 %.
Zahlung vor Eigentumsübertrag zwingend: Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt erfolgt keine Grundbucheintragung.
Einsparpotenzial durch Kaufpreisaufteilung: Bewegliche Gegenstände wie Küchen können separat ausgewiesen werden und reduzieren die Bemessungsgrundlage.
Was ist die Grunderwerbsteuer und wie wird sie berechnet?
Grunderwerbsteuer als zusätzliche Kaufnebenkosten
Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Erwerb von Grundstücken und Immobilien in Deutschland an. Sie wird einmalig beim Kauf fällig und basiert auf dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis. Das Finanzamt berechnet die Steuer auf Basis der sogenannten Gegenleistung. Dazu zählen neben dem reinen Kaufpreis auch übernommene Verbindlichkeiten oder eingeräumte Wohnrechte.
Der zeitliche Ablauf folgt einem festgelegten Muster: Nach der notariellen Beurkundung meldet der Notar den Kaufvorgang innerhalb von zwei Wochen an das zuständige Finanzamt. Dieses erstellt den Steuerbescheid und sendet ihn an Sie als Käufer. Ab Erhalt haben Sie einen Monat Zeit für die Zahlung.
Erst nach vollständiger Begleichung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist zwingend erforderlich für Ihre Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch. Ohne sie bleibt der Eigentumsübergang blockiert.
Die Gesamtheit der Kaufnebenkosten beläuft sich in Hessen auf 9 bis 12 % des Kaufpreises. Neben der Grunderwerbsteuer in Hessen von 6 % fallen noch etwa 2 % für Notar und Grundbuchamt an. Beauftragen Sie einen Makler, kommen bis zu 3,57 % Provision hinzu.
Formel zur Berechnung der Grunderwerbsteuer
Die Berechnung der Grunderwerbsteuer folgt einer einfachen Formel:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × 0,06
Das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € ergibt sich beispielsweise eine Steuerlast von 24.000 €. Eine Familie, die in Taunusstein eine Immobilie für 650.000 € erwirbt, zahlt 39.000 € Grunderwerbsteuer.
Die Bemessungsgrundlage lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren. Bewegliche Gegenstände wie Einbauküchen, Markisen oder Gartenhäuser unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Wenn Sie diese Positionen separat im Kaufvertrag ausweisen, verringert sich die Steuerbasis entsprechend.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Einsparpotenzial: Bei einem Gesamtkaufpreis von 450.000 € weisen Sie 15.000 € für die Einbauküche und 5.000 € für die Sauna separat aus. Die Bemessungsgrundlage sinkt auf 430.000 €. Statt 27.000 € zahlen Sie nur 25.800 € Grunderwerbsteuer: eine Ersparnis von 1.200 €.
Bei einem Neubau vom Bauträger gilt besondere Vorsicht. Erwerben Sie Grundstück und Bauleistung aus einer Hand, fällt die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtbetrag an. Dies betrifft Sie, wenn der Verkäufer des Grundstücks gleichzeitig den Hausbau übernimmt oder mit dem Bauunternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
Grunderwerbsteuer in Hessen im Bundesländervergleich
Historische Entwicklung des Steuersatzes seit 2014
Die Grunderwerbsteuer in Hessen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verteuert. Bis 1997 lag die Grunderwerbsteuer in Hessen bei nur 2,0 %. Zum 1. Januar 1998 erfolgte die erste Anhebung auf 3,5 %: ein Anstieg um 75 %.
Nach einer längeren Phase der Stabilität kam es ab 2013 zu weiteren Erhöhungen. Zunächst stieg die Grunderwerbsteuer in Hessen zum 1. Januar 2013 auf 5,0 %. Bereits anderthalb Jahre später, zum 1. August 2014, folgte die nächste Anhebung auf die heutigen 6,0 %.
Dieser Satz gilt unverändert für die Jahre 2024 und 2025. Verschiedene politische Initiativen zur Senkung blieben bisher erfolglos. Die FDP fordert einen einmaligen Freibetrag von 500.000 € für selbstgenutztes Wohneigentum. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände plädiert für eine schrittweise Reduktion. Beide Vorschläge fanden bislang keine parlamentarische Mehrheit.
Die Steuereinnahmen des Landes entwickeln sich volatil. Für 2024 waren ca. 1,2 Milliarden € aus der Grunderwerbsteuer in Hessen erwartet. Das entspricht einem Plus von 12 % gegenüber 2023. Die Prognose für 2025 lag bei circa 1,3 Milliarden €, wobei hohe Baukosten und gestiegene Zinsen die Entwicklung dämpfen könnten.
Im bundesweiten Vergleich liegt die Grunderwerbsteuer Hessen im oberen Bereich. Bayern bietet mit 3,5 % den niedrigsten Satz. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und das Saarland verlangen mit 6,5 % den Höchstsatz. Die Differenz macht bei einer 500.000-€-Immobilie 15.000 € aus: In Bayern zahlen Sie 17.500 €, in Hessen 30.000 €.
Grunderwerbsteuer in Hessen für Ihre Stadt berechnen
Beispiele aus großen Städten wie Frankfurt und Wiesbaden
Der Satz der Grunderwerbsteuer in Hessen liegt einheitlich bei 6 %. Es gibt keine kommunalen Unterschiede wie bei der Grundsteuer. Die absolute Steuerhöhe variiert jedoch stark durch die regionalen Preisunterschiede.
In Frankfurt am Main liegen die Immobilienpreise deutlich über dem Landesdurchschnitt. Ein Einfamilienhaus kostet hier schnell 900.000 € oder mehr. Das bedeutet eine Grunderwerbsteuer von mindestens 54.000 €. Für eine Eigentumswohnung mit 120 Quadratmetern in guter Lage zahlen Sie bei einem Kaufpreis von 720.000 € bereits 43.200 € Steuer.
Wiesbaden als Landeshauptstadt zeigt ein ähnliches Preisniveau. Bei einer Doppelhaushälfte für 550.000 € fallen 33.000 € Grunderwerbsteuer an. Eine 3-Zimmer-Wohnung für 380.000 € belastet Sie mit 22.800 € Steuer.
Die Situation in Taunusstein gestaltet sich moderater. Hier finden Sie noch Einfamilienhäuser zwischen 450.000 und 600.000 €. Die Grunderwerbsteuer beträgt entsprechend 27.000 bis 36.000 €. Diese Beträge müssen Sie zusätzlich zum Kaufpreis einplanen.
Praktische Berechnung für verschiedene Kaufpreissegmente
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (6 %) | Gesamte Kaufnebenkosten* |
| 250.000 € | 15.000 € | 22.500 – 31.425 € |
| 350.000 € | 21.000 € | 31.500 – 43.995 € |
| 500.000 € | 30.000 € | 45.000 – 62.850 € |
| 750.000 € | 45.000 € | 67.500 – 94.275 € |
| 1.000.000 € | 60.000 € | 90.000 – 125.700 € |
*Inklusive Notar, Grundbuch und ggf. Makler
Die Tabelle zeigt: Bei steigenden Kaufpreisen wächst die absolute Belastung überproportional. Planen Sie diese Kosten von Anfang an in Ihre Finanzierung ein. Banken finanzieren die Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit.
Wie Sie die Grunderwerbsteuer in Hessen senken können
Das Hessengeld als staatliche Förderung ab März 2024
Hessen unterstützt Ersterwerber seit März 2024 mit dem Förderprogramm „Hessengeld“. Diese Förderung erstattet Ihnen einen Teil der gezahlten Grunderwerbsteuer über zehn Jahre verteilt zurück.
Die Förderbeträge staffeln sich wie folgt: Pro erwerbende Person erhalten Sie maximal 10.000 €. Ein Paar kann also bis zu 20.000 € Förderung bekommen. Für jedes Kind, das mit einzieht, gibt es zusätzlich 5.000 €. Eine vierköpfige Familie erreicht damit eine Maximalförderung von 30.000 €.
Die Auszahlung erfolgt in zehn gleichen Jahresraten. Bei einer Förderung von 20.000 € erhalten Sie jährlich 2.000 € über ein Jahrzehnt. Die Fördersumme ist auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer begrenzt. Zahlen Sie nur 18.000 € Steuer, erhalten Sie maximal diese Summe als Förderung.
Voraussetzungen für das Hessengeld:
Erstmaliger Erwerb: einer selbstgenutzten Immobilie
Notarielle Beurkundung: ab dem 1. März 2024
Einzug: innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung
Nachweis: durch Meldebescheinigung erforderlich
Keine vermieteten Objekte: oder Zweitwohnungen im Eigentum
Die Antragstellung läuft über das Kundenportal der WIBank. Starten Sie mit dem kostenlosen Fördercheck. Nach positiver Prüfung folgt die Registrierung und der Hauptantrag. Die Bearbeitung dauert mehrere Wochen.
Freibeträge und weitere Sparmöglichkeiten
In Hessen gilt eine Freigrenze von 2.500 €. Liegt der Kaufpreis darunter, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Achtung: Bei 2.501 € wird bereits die volle Steuer auf den Gesamtbetrag fällig. Dies ist keine echte Freibetragsregelung.
Eine praktikable Sparmöglichkeit bietet die separate Ausweisung beweglicher Gegenstände. Küchen, Einbaumöbel, Saunen oder Markisen können Sie gesondert im Kaufvertrag aufführen. Diese unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.
Ein Beispiel aus der Praxis: Sie kaufen ein Haus für 520.000 €. Die hochwertige Einbauküche hat einen Wert von 12.000 €, die Sauna 8.000 €. Weisen Sie diese 20.000 € separat aus, sinkt die Bemessungsgrundlage auf 500.000 €. Ihre Ersparnis beträgt 1.200 €.
Diese Strategie erfordert Fingerspitzengefühl. Das Finanzamt prüft genau, ob die ausgewiesenen Werte realistisch sind. Zu hohe Ansätze führen zu Nachfragen und möglichen Nachzahlungen. Besprechen Sie die Aufteilung vorab mit Ihrer Bank. Viele Kreditinstitute finanzieren nur den reinen Immobilienwert, nicht das Inventar.
Steuerbefreiungen gelten für Übertragungen zwischen Ehepartnern und in direkter Linie. Kaufen Sie von Ihren Eltern oder Kindern, entfällt die Grunderwerbsteuer. Gleiches gilt für Schenkungen und Erbschaften. Geschwister profitieren nicht von dieser Regelung: Sie zahlen den vollen Steuersatz.
Bei Eigentumswohnungen bringt die separate Ausweisung der Instandhaltungsrücklage keinen Vorteil mehr. Der Bundesfinanzhof hat 2020 entschieden, dass diese zur Bemessungsgrundlage gehört.
Reform der Grundsteuer in Hessen ab 2025 und deren Auswirkungen auf Ihre Immobilie
Die neue Berechnungsmethode in Hessen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Hessen ein neues System zur Berechnung der Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die alte Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Hessen entwickelte daraufhin ein eigenes Modell: das Flächen-Faktor-Verfahren.
Die Berechnung basiert auf drei Komponenten:
Grundstücksfläche: 0,04 € pro Quadratmeter
Wohnfläche: effektiv 0,35 € pro Quadratmeter (nach Reduktion)
Gewerbefläche: 0,50 € pro Quadratmeter
Der Bodenrichtwert fließt als Lagefaktor ein. Liegt Ihr Grundstück in einer begehrten Lage mit doppeltem Bodenrichtwert, erhöht sich Ihre Grundsteuer um etwa 20 %. Bei unterdurchschnittlichen Lagen sinkt sie entsprechend.
Hebesätze und kommunale Unterschiede
Die tatsächliche Grundsteuerlast bestimmt Ihre Kommune durch den Hebesatz. Das Land Hessen empfahl aufkommensneutrale Sätze um 432 %. Die Realität sieht anders aus: Zwei Drittel der Kommunen beschlossen höhere Sätze.
Der hessenweite Durchschnitt liegt bei 476 bis 499 %: Das sind 40 bis 65 Punkte über der Empfehlung. Extreme Beispiele finden sich in Heusenstamm mit 1.327 % oder Königstein mit 1.290 %. Die niedrigsten Sätze haben Wabern mit 160 % und Rasdorf mit 167 %.
Im Rhein-Main-Gebiet liegen die Hebesätze generell höher als im ländlichen Raum. Frankfurt, Wiesbaden und umliegende Gemeinden kompensieren gesunkene Messbeträge durch höhere Hebesätze. Als Immobilienbesitzer oder Mieter tragen Sie diese Mehrbelastung.
Positive Ausnahmen existieren: 26 Kommunen senkten ihre Hebesätze. Söhrewald reduzierte um 847 Punkte, Flörsheim um 275 Punkte. Sechs Gemeinden verzichten komplett auf die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Fazit: Clever planen beim Immobilienkauf in Hessen
Die Grunderwerbsteuer in Hessen von 6 % stellt eine erhebliche Zusatzbelastung beim Immobilienerwerb dar. Bei einer 500.000-€-Immobilie zahlen Sie 30.000 € allein an Grunderwerbsteuer. Das neue Hessengeld bietet Ersterwerbern seit März 2024 eine spürbare Entlastung von bis zu 35.000 € über zehn Jahre verteilt.
Nutzen Sie alle legalen Möglichkeiten zur Steueroptimierung: Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Hessengeld, weisen Sie bewegliches Inventar separat aus und planen Sie die Kaufnebenkosten von Anfang an ein. Die parallel eingeführte Grundsteuerreform bringt zusätzliche jährliche Belastungen, die regional stark variieren.
Sie möchten wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist? Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose Immobilienbewertung an. Als erfahrener Makler mit über 35 Jahren Expertise im Rhein-Main-Gebiet begleite ich Sie sicher durch den gesamten Verkaufsprozess: von der marktgerechten Preisfindung bis zur erfolgreichen Übergabe.
FAQ – Fragen zur Grunderwerbsteuer in Hessen
Sie erhalten den Steuerbescheid etwa zwei bis vier Wochen nach der notariellen Beurkundung. Ab Zustellung haben Sie einen Monat Zeit zur Zahlung. Die Zahlung muss vor der Grundbucheintragung erfolgen.
Bei selbstgenutzten Immobilien ist die Grunderwerbsteuer nicht absetzbar. Bei vermieteten Objekten können Sie die Steuer als Anschaffungskosten über die Abschreibung geltend machen.
Ohne Zahlung erhalten Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Grundbucheintragung wird blockiert. Sie werden nicht als Eigentümer eingetragen. Zusätzlich fallen Säumniszuschläge und Zinsen an.
Ja, das Hessengeld gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien. Entscheidend ist das Datum der notariellen Beurkundung ab dem 1. März 2024.
Nein, bei Käufen von Eltern fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das gilt auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.

Was ist Ihre Immobilie wert?
Erfahren Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie in Wiesbaden – kostenfrei & unverbindlich.




