Haus verkaufen und wohnen bleiben in Taunusstein: Alle Optionen
Ihr Eigenheim verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben – so geht es.
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Was bedeutet das für Eigentümer in Taunusstein?
Sie haben jahrelang in Ihre Immobilie investiert. Nun stehen Sie vor der Frage, wie Sie dieses gebundene Vermögen für sich nutzen können, ohne Ihr vertrautes Zuhause aufzugeben. Genau diese Situation erlebe ich in meiner täglichen Beratungspraxis immer häufiger. Es gibt heute mehrere erprobte Modelle, die beides ermöglichen: finanzielle Freiheit und Wohnsicherheit. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Optionen es gibt, wie sie funktionieren, was sie kosten und welche Lösung zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
Mehrere Modelle stehen zur Wahl: Wohnrecht, Nießbrauch, Leibrente, Teilverkauf, Rückmietverkauf und Umkehrhypothek bieten jeweils unterschiedliche Strukturen für Liquidität und Wohnsicherheit.
Das Wohnrecht wird ins Grundbuch eingetragen: Nur ein notariell beurkundetes und im Grundbuch eingetragenes Recht schützt Sie dauerhaft, auch bei einem erneuten Eigentümerwechsel.
Nießbrauch bietet mehr Flexibilität als ein reines Wohnrecht: Mit Nießbrauch dürfen Sie die Immobilie auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten – ein reines Wohnrecht erlaubt nur die Eigennutzung.
Die Leibrente ist steuerlich attraktiv: Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren sind nur 18 % der Rentenzahlungen steuerpflichtig. Der Verkaufserlös selbst ist bei Eigennutzung in der Regel steuerfrei.
Der Teilverkauf ist oft teurer als er wirkt: Das monatliche Nutzungsentgelt von 4,75 bis 5,5 % pro Jahr kann die ausgezahlte Summe über 10 Jahre deutlich reduzieren.
Eine professionelle Immobilienbewertung ist der erste Schritt: Nur auf Basis eines realistischen Marktwertes lässt sich die passende Lösung seriös berechnen.
Taunusstein bietet gute Ausgangsbedingungen: Häuser kosten hier im Schnitt zwischen 3.044 und 3.510 € pro Quadratmeter – ein solider Wert als Grundlage für alle Modelle.
Wie Sie das Modell „Haus verkaufen und wohnen bleiben“ in Taunusstein nutzen können
Das Grundprinzip ist einfach erklärt: Sie verkaufen Ihre Immobilie, erhalten Liquidität und sichern sich gleichzeitig vertraglich das Recht, weiterhin darin zu wohnen. Dieses Recht wird notariell beurkundet und in der Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Es bleibt auch dann bestehen, wenn der neue Eigentümer die Immobilie weiterverkauft.
Für viele Eigentümer in Taunusstein ist das eine attraktive Möglichkeit, um die eigene Altersvorsorge aufzustocken, notwendige Ausgaben zu finanzieren oder einfach mehr finanziellen Spielraum zu gewinnen – ohne das gewohnte Lebensumfeld aufzugeben.
Was genau Sie aus dem Verkauf herausholen können, hängt von zwei zentralen Fragen ab:
Benötigen Sie eine sofortige, größere Einmalzahlung?
Oder wünschen Sie sich regelmäßige monatliche Zusatzeinkünfte?
Je nach Antwort empfiehlt sich ein anderes Modell. Häuser in Taunusstein liegen preislich im Bereich von 3.044 bis 3.510 € pro Quadratmeter, Wohnungen zwischen 2.946 und 3.296 € pro Quadratmeter. Das bildet eine solide Grundlage für die verschiedenen Verrentungsmodelle.
Welche Optionen gibt es für den Immobilienverkauf mit lebenslangem Wohnrecht?
Es gibt fünf wesentliche Modelle, die ich Ihnen im Überblick vorstelle. Jedes verfolgt denselben Grundgedanken, unterscheidet sich aber erheblich in der rechtlichen Ausgestaltung, den monatlichen Verpflichtungen und den steuerlichen Auswirkungen.
Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht
Sie verkaufen die Immobilie vollständig. Im Gegenzug wird ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Das bedeutet: Sie dürfen die Immobilie bis zu Ihrem Tod selbst bewohnen. Vermieten dürfen Sie sie allerdings nicht. Die laufenden Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung tragen Sie weiterhin selbst. Größere Instandhaltungen sind Sache des neuen Eigentümers.
Verkauf mit Nießbrauchrecht
Das Nießbrauchrecht geht weiter als ein reines Wohnrecht. Sie dürfen die Immobilie nicht nur selbst nutzen, sondern auch vermieten und die Mieteinnahmen vollständig behalten. Das ist besonders relevant, wenn Sie später aus gesundheitlichen Gründen ausziehen müssen. Das Recht erlischt mit Ihrem Tod und ist nicht vererbbar, sofern keine besondere Regelung für Ehepartner vereinbart wurde. Die Kosten für Betrieb, Grundsteuer und Versicherung tragen Sie als Nießbrauchberechtigter selbst.
Leibrente
Sie verkaufen Ihre Immobilie vollständig und erhalten dafür keine Einmalzahlung, sondern eine lebenslange monatliche Rente. Die Rentenhöhe wird auf Basis des Immobilienwertes und Ihrer statistischen Lebenserwartung berechnet. Je älter Sie bei Rentenbeginn sind, desto höher fällt die monatliche Zahlung aus. Steuerlich ist die Leibrente attraktiv: Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren sind nur 18 % der Zahlungen steuerpflichtig.
Teilverkauf
Sie verkaufen nur einen Anteil Ihrer Immobilie, maximal 50 %, und erhalten dafür eine Einmalzahlung. Im Gegenzug zahlen Sie monatlich ein Nutzungsentgelt an den neuen Miteigentümer. Dieses beträgt in der Regel 4,75 bis 5,5 % des verkauften Anteils pro Jahr. Das klingt überschaubar, kann sich aber über längere Zeiträume erheblich summieren.
Rückmietverkauf
Sie verkaufen die Immobilie vollständig und schließen mit dem Käufer gleichzeitig einen Mietvertrag ab. Sie erhalten sofort den vollen Kaufpreis und zahlen ab diesem Zeitpunkt monatlich Miete. Es gibt keinen Grundbucheintrag für ein Wohnrecht: Ihr Schutz beruht allein auf dem Mietvertrag.
Umkehrhypothek
Hier behalten Sie das Eigentum an der Immobilie. Eine Bank zahlt Ihnen regelmäßige Beträge aus, gesichert durch eine Grundschuld. Zurückgezahlt wird erst nach Ihrem Tod, aus dem Verkaufserlös. Die Zinssätze liegen bei 7 bis 9 % pro Jahr und sind damit deutlich höher als bei einem normalen Immobilienkredit.
Wie der Teilverkauf Ihrer Immobilie genau funktioniert
Der Teilverkauf ist in den letzten Jahren populärer geworden, weil er auf den ersten Blick eine schlanke Lösung wirkt: Sie bleiben Miteigentümer, erhalten schnell Geld und behalten das Nießbrauchrecht. Das funktioniert in der Praxis so:
Schritt 1: Sie legen gemeinsam mit einem Berater fest, wie viel Liquidität Sie benötigen. Die meisten Anbieter verlangen einen Mindestauszahlungsbetrag von 100.000 €. Dafür ist ein Immobilienwert von mindestens 200.000 € Voraussetzung.
Schritt 2: Ein zertifizierter Gutachter bewertet Ihre Immobilie vor Ort und ermittelt den Verkehrswert.
Schritt 3: Der Anbieter berechnet auf dieser Basis den Kaufpreis für den zu verkaufenden Anteil und macht Ihnen ein Angebot.
Schritt 4: Nach Ihrer Zustimmung wird der Kaufvertrag notariell beurkundet. Das Nießbrauchrecht wird ins Grundbuch eingetragen.
Schritt 5: Sie erhalten die Auszahlung. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie monatlich ein Nutzungsentgelt.
Eine Beispielrechnung macht die tatsächlichen Kosten deutlicher:
| Position | Betrag |
| Immobilienwert | 400.000 € |
| Verkaufter Anteil (40 %) | 160.000 € |
| Abzüglich Durchführungsentgelt (ca. 6 %) | 9.600 € |
| Tatsächliche Auszahlung | 150.400 € |
| Monatliches Nutzungsentgelt (5 % p. a.) | ca. 666 € / Monat |
| Gezahltes Nutzungsentgelt nach 10 Jahren | 80.000 € |
| Durchführungsentgelt | 9.600 € |
| Gesamtkosten nach 10 Jahren | 89.600 € |
| Verbleibende „effektive“ Auszahlung | 60.800 € |
Das bedeutet: Nach 10 Jahren haben Sie effektiv nur noch etwa 60.800 € von der ursprünglichen Auszahlung. Der Effektivzins liegt dabei deutlich über 8 % pro Jahr.
Für Ihre Erben kommt hinzu: Sie müssen beim Weiterverkauf oder bei der Nachlassregelung 40 % des dann aktuellen Marktwertes an den Teilverkaufs-Anbieter zahlen. Hat die Immobilie zwischenzeitlich an Wert gewonnen, steigt diese Belastung entsprechend.
Der Teilverkauf eignet sich vor allem dann, wenn Sie kurzfristig eine größere Summe benötigen, eine stabile Rente von mindestens 2.500 bis 3.000 € netto monatlich haben und das monatliche Nutzungsentgelt problemlos tragen können.
Warum das Modell der Immobilienrente für Eigentümer oft attraktiv ist
Das Grundmotiv ist fast immer dasselbe: Viele Eigentümer haben ein erhebliches Vermögen in ihrer Immobilie gebunden, aber im Alltag zu wenig liquide Mittel. Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Immobilie selbst ist gleichzeitig zu groß, zu teuer im Unterhalt und emotional zu bedeutsam, um sie einfach zu verkaufen und auszuziehen.
Genau hier setzt die Immobilienrente an. Sie löst vier häufige Probleme auf einmal:
Liquidität: Sie wandeln gebundenes Vermögen in verfügbares Geld um, ohne umzuziehen.
Wohnsicherheit: Das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht oder Nießbrauchrecht stellt sicher, dass Sie in der Immobilie bleiben dürfen – unabhängig davon, wer Eigentümer wird.
Instandhaltung: Bei Leibrente und Rückmietverkauf geht die Verantwortung für größere Reparaturen und Sanierungen auf den neuen Eigentümer über. Das entlastet Sie erheblich, organisatorisch wie finanziell.
Steuerliche Vorteile: Wer seine Immobilie in den letzten zehn Jahren selbst genutzt hat, zahlt auf den Verkaufserlös in der Regel keine Spekulationssteuer. Und die Leibrente ist nur zu einem kleinen Teil steuerpflichtig, dem sogenannten Ertragsanteil.
Daneben bieten manche Modelle auch interessante Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensübertragung an Kinder. Wird die Immobilie unter Nießbrauchvorbehalt auf die nächste Generation übertragen, reduziert sich der steuerlich relevante Schenkungswert um den Wert des Nießbrauchrechts. Das kann die Schenkungssteuer deutlich senken.
Vorzüge und Nachteile der verschiedenen Verkaufsmodelle im Überblick
Jedes Modell hat seine eigene Logik. Welches das richtige ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Daher stelle ich Ihnen die wichtigsten Vor- und Nachteile gegenüber:
Verkauf mit Wohnrecht
Der größte Vorteil ist die einfache Struktur: Sie erhalten eine Zahlung, bleiben in der Immobilie und müssen sich um keine laufenden Verpflichtungen gegenüber dem Käufer kümmern. Größere Instandhaltungen liegen beim neuen Eigentümer.
Der Nachteil: Der Marktwert der Immobilie wird durch das Wohnrecht erheblich gemindert, typischerweise um 20 bis 50 %. Das bedeutet, Sie erhalten weniger als beim freien Verkauf. Außerdem ist die Vermarktung schwieriger, weil viele Käufer keine Immobilie erwerben möchten, die sie selbst nicht nutzen können. Und falls Sie die Immobilie aus gesundheitlichen Gründen verlassen, dürfen Sie sie nicht vermieten – das Wohnrecht erlischt dann faktisch ohne Gegenwert.
Nießbrauch
Der Nießbrauch ist flexibler. Sie können die Immobilie bewohnen oder vermieten. Das ist ein wesentlicher Unterschied, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern. Steuerlich lässt sich mit einem Nießbrauchvorbehalt bei Schenkungen viel gestalten.
Der Nachteil: Als Nießbrauchberechtigter tragen Sie alle laufenden Kosten, Grundsteuer, Versicherung, Betriebskosten und kleinere Reparaturen. Außerdem ist eine Immobilie mit Nießbrauchrecht für die meisten Käufer unattraktiv. Falls Sie die Immobilie irgendwann doch freigeben möchten, wird das schwierig.
Leibrente
Die Leibrente ist vor allem für Eigentümer attraktiv, die regelmäßige monatliche Zusatzeinkünfte benötigen und sich nicht mehr um Instandhaltung kümmern wollen. Die Zahlungen sind lebenslang garantiert, und der steuerpflichtige Anteil ist gering.
Der Nachteil: Sie verlieren das Eigentum und nehmen nicht mehr an Wertsteigerungen teil. Die Anbieter kalkulieren einen Risikoaufschlag ein, was die effektive Rentenhöhe im Vergleich zum Immobilienwert reduziert. Und falls Sie früh versterben, fallen die Gesamtzahlungen gering aus.
Teilverkauf
Der Vorteil ist die schnelle Verfügbarkeit einer größeren Einmalzahlung, kombiniert mit dem Verbleib als Miteigentümer. Sie profitieren noch von Wertsteigerungen.
Der Nachteil ist das monatliche Nutzungsentgelt, das sich über die Jahre erheblich summiert. Für Erben entstehen zusätzliche Belastungen. Und wer keine stabile, hohe Rente hat, gerät schnell in finanzielle Engpässe.
Rückmietverkauf
Der Vorteil ist die vollständige und sofortige Liquidität. Sie erhalten den gesamten Kaufpreis auf einmal und zahlen danach Miete. Kein Grundbucheintrag, keine Eigentümerpflichten.
Der Nachteil: Es gibt keinen dinglichen Schutz durch das Grundbuch. Sie sind auf den Mietvertrag angewiesen. Über die gesamte verbleibende Wohndauer können die kumulierten Mietkosten den Kaufpreis deutlich übersteigen. Für Erben bleibt kein Vermögen.
Umkehrhypothek
Vorteil ist, dass Sie Eigentümer bleiben und trotzdem regelmäßige Auszahlungen erhalten.
Nachteil sind die hohen Zinsen von 7 bis 9 % pro Jahr. Das führt über längere Zeiträume zu erheblichem Zinseszinsaufbau und reduziert das verbleibende Erbe massiv.
Der Prozess vom ersten Beratungsgespräch bis zur Eintragung ins Grundbuch
Der Weg von der ersten Überlegung bis zur rechtswirksamen Absicherung ist klar strukturiert. Ich erkläre Ihnen die wichtigsten Schritte:
Beratungsgespräch: Zu Beginn klären Sie gemeinsam mit einem Berater Ihre Ziele, Ihren Liquiditätsbedarf und welches Modell zu Ihrer Situation passt. Sie erhalten eine erste unverbindliche Einschätzung.
Immobilienbewertung: Ein zertifizierter Sachverständiger bewertet die Immobilie vor Ort. Für ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB können Sie mit Kosten zwischen 1.500 und 3.000 € rechnen, bei größeren Objekten auch mehr. Ein Kurzgutachten kostet etwa 500 bis 1.500 €. Die Besichtigung dauert in der Regel 1 bis 2 Stunden.
Angebotserstellung: Auf Basis des Gutachtens erhalten Sie ein konkretes Angebot mit Kaufpreis, Rentenhöhe oder Nutzungsentgelt.
Notartermin: Sie und der Käufer unterzeichnen den Hausverkauf in Gegenwart eines Notars. Der Notar erklärt alle Rechte und Pflichten und beurkundet den Vertrag. Die Notarkosten liegen typischerweise bei 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises, die Grundbuchgebühren bei rund 0,5 %. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das Gesamtkosten von etwa 4.500 bis 6.000 €.
Grundbucheintragung: Der Notar reicht beim zuständigen Grundbuchamt den Antrag ein. Das Eigentum wird in Abteilung I des Grundbuchs umgeschrieben, das Wohn- oder Nießbrauchrecht in Abteilung II eingetragen. Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 4 Wochen.
Kaufpreiszahlung: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Käufer zur Zahlung aufgefordert. Der Kaufpreis geht auf ein Notaranderkonto ein. Danach erfolgt die Auszahlung an Sie.
Eigentumsübergang: Nach vollständiger Zahlung folgt die offizielle Übergabe. Der gesamte Prozess vom Notartermin bis zur Auszahlung dauert in der Regel 6 bis 15 Wochen.
Wichtig zu wissen: Erst mit der Grundbucheintragung ist Ihr Wohn- oder Nießbrauchrecht rechtlich vollständig gesichert.
Wer den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie in Taunusstein ermittelt
Die Wertermittlung ist der Dreh- und Angelpunkt jedes dieser Modelle. Ohne einen realistischen Marktwert lässt sich keine der oben genannten Optionen seriös berechnen.
In Deutschland dürfen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen. Nur diese Gutachten werden vor Gericht, beim Finanzamt und bei anderen Behörden anerkannt. Gutachter, die diese Anforderungen erfüllen, nutzen standardisierte Verfahren, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt sind.
Je nach Art der Immobilie kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren zum Einsatz:
Das Vergleichswertverfahren nutzt Verkaufspreise ähnlicher Objekte in der Region und eignet sich besonders für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.
Das Sachwertverfahren berechnet den Bodenwert zuzüglich der Herstellungskosten des Gebäudes, bereinigt um Alter und Abnutzung.
Das Ertragswertverfahren ermittelt den Wert auf Basis der erzielbaren Mieteinnahmen und ist vor allem bei vermieteten Objekten sowie bei der Bewertung eines Nießbrauchrechts relevant.
Geht es um eine Immobilie mit Wohnrecht oder Nießbrauchrecht, wird die Bewertung komplexer. Der Gutachter ermittelt zunächst den reinen Immobilienwert und berechnet dann separat den Wert des Wohn- oder Nießbrauchrechts. Dieser ergibt sich aus der jährlichen Nettokaltmiete, multipliziert mit einem Kapitalwertfaktor, der sich aus der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten erleitet.
Ein Rechenbeispiel aus Taunusstein:
| Position | Betrag |
| Immobilienwert | 350.000 € |
| Jährliche Nettokaltmiete | 15.600 € |
| Kapitalwertfaktor (65 Jahre) | 8,271 |
| Wert des Wohnrechts | ca. 129.027 € |
| Verrentungsbetrag | ca. 220.973 € |
Als ausgebildeter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken führe ich diese Bewertungen selbst durch. Der Besichtigungstermin vor Ort ist für mich dabei unverzichtbar, denn nur so lassen sich individuelle Eigenschaften der Immobilie, der Zustand, die Ausstattung und die Lage in Taunusstein wirklich beurteilen.
Welche Lösung am besten zu Ihrer persönlichen finanziellen Situation passt
Es gibt keine Universallösung. Welches Modell das richtige ist, hängt von mehreren Faktoren ab, die Sie für sich klar beantworten sollten.
Ihr Liquiditätsbedarf
Benötigen Sie schnell eine größere Summe, etwa für Reparaturen, Schulden oder ein konkretes Vorhaben? Dann eignen sich Teilverkauf, Rückmietverkauf oder Leibrente. Wünschen Sie sich hingegen regelmäßige monatliche Zusatzeinkünfte, ist die Leibrente oder ein Nießbrauchrecht mit Vermietung die bessere Wahl.
Ihr Alter und Ihre Gesundheit
Über 70 Jahre und auf der Suche nach Sicherheit ohne Aufwand? Die Leibrente bietet lebenslange Zahlungen und keinerlei Instandhaltungspflichten. Sind Sie noch jünger und aktiv, könnte ein Teilverkauf interessant sein, um weiterhin an Wertsteigerungen zu partizipieren. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen die Immobilie möglicherweise später nicht mehr selbst bewohnen können, sollten Sie ein Nießbrauchrecht einem reinen Wohnrecht vorziehen – denn mit Nießbrauch dürfen Sie die Immobilie auch vermieten.
Ihre laufenden Einkünfte
Ein Teilverkauf ist nur dann tragfähig, wenn Sie das monatliche Nutzungsentgelt zuverlässig bedienen können. Ich empfehle das Modell nur, wenn Ihre Rente oder Ihr Einkommen mindestens 2.500 bis 3.000 € netto im Monat beträgt. Bei knapperen Verhältnissen sind Leibrente oder Rückmietverkauf die sicherere Wahl.
Ihre Erben
Möchten Sie Ihren Erben noch etwas hinterlassen? Dann ist ein Teilverkauf mit Miteigentum relevanter als die Leibrente oder der Rückmietverkauf, bei denen das Vermögen in der Immobilie vollständig entfällt. Das reine Wohnrecht oder Nießbrauchrecht erlischt mit Ihrem Tod und hat für die Erbmasse keinen Wert.
Ihre emotionale Bindung
Wer seit Jahrzehnten in seinem Haus verwurzelt ist, für den ist ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht oder Nießbrauchrecht oft das entscheidende Kriterium. Der Rückmietverkauf bietet zwar ebenfalls Wohnkontinuität, aber ohne dinglichen Schutz.
Ihre Bereitschaft zur Selbstverwaltung
Ein Nießbrauchrecht mit Vermietung klingt attraktiv, erfordert aber Einsatz: Mietersuche, Verwaltung, Reparaturkoordination. Wer das nicht möchte oder kann, ist mit einem Modell besser beraten, bei dem der neue Eigentümer die Verantwortung übernimmt.
Jede Immobiliensituation ist individuell. Die oben genannten Kriterien geben eine Orientierung, ersetzen aber kein persönliches Beratungsgespräch.
Fazit: Finanzielle Freiheit und Wohnsicherheit lassen sich verbinden
Das Modell „Haus verkaufen und wohnen bleiben“ ist kein Nischenprogramm, sondern eine ernstzunehmende Option für viele Eigentümer in Taunusstein und dem gesamten Rheingau-Taunus-Kreis. Die Modelle unterscheiden sich erheblich – in der rechtlichen Absicherung, den laufenden Kosten und den Konsequenzen für Erben. Es kommt darauf an, das passende Modell für die eigene Situation zu finden.
Dabei gilt: Der erste und wichtigste Schritt ist immer eine realistische Bewertung Ihrer Immobilie. Nur so lässt sich berechnen, welche Zahlungen, Renten oder Auszahlungen realistisch sind.
Als Sachverständiger für Immobilienbewertung und Makler mit über 35 Jahren Erfahrung im Rhein-Main-Gebiet begleite ich Sie von der ersten Einschätzung bis zur Entscheidung. Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie in Taunusstein heute wert ist, biete ich Ihnen eine kostenfreie Immobilienbewertung an. Unverbindlich, persönlich und vor Ort.
FAQ
Ja – wenn das Wohnrecht oder Nießbrauchrecht notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen wurde. Ein solcher Grundbucheintrag ist rechtlich bindend und bleibt auch dann bestehen, wenn die Immobilie mehrfach den Eigentümer wechselt. Selbst bei einer Zwangsversteigerung bleibt das Recht erhalten, sofern es vorrangig eingetragen wurde. Sie können also nicht gekündigt oder zur Aufgabe Ihres Wohnrechts gezwungen werden. Was Sie dabei verlieren, ist das Eigentum selbst: Sie sind nicht mehr Eigentümer und haben damit nicht alle Rechte, die damit verbunden wären.
Das hängt von der Art der Kosten und dem vereinbarten Recht ab. Als Nießbrauchberechtigter tragen Sie nach deutschem Recht die gewöhnlichen laufenden Lasten: Betriebskosten wie Strom, Wasser, Heizung und Müllgebühren, die Grundsteuer, die Gebäudeversicherungsprämie sowie kleinere Reparaturen zur Substanzerhaltung (§ 1047 BGB). Größere Sanierungen und Modernisierungen sind hingegen Aufgabe des Eigentümers und bedürfen Ihrer Zustimmung. Beim reinen Wohnrecht trägt der Eigentümer in der Regel Grundsteuer und Versicherung – Sie nur die laufenden Nutzungskosten. Lesen Sie Ihren Vertrag in jedem Fall sorgfältig, da abweichende Regelungen möglich sind.
Der Verkaufserlös selbst ist in der Regel steuerfrei, wenn Sie die Immobilie in den letzten zehn Jahren selbst genutzt haben. Das gilt auch bei der Leibrente. Die monatlichen Rentenzahlungen selbst sind hingegen nur zu einem Teil steuerpflichtig: dem sogenannten Ertragsanteil. Dieser richtet sich nach Ihrem Alter bei Rentenbeginn. Bei 65 Jahren beträgt er 18 %, bei 75 Jahren nur noch 11 %. Nur dieser Anteil wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Je später Sie mit der Rente beginnen, desto geringer der steuerpflichtige Anteil. Wird die Immobilie unter Nießbrauchvorbehalt an Kinder verschenkt, kann die Schenkungssteuer durch den Abzug des Nießbrauchwertes deutlich reduziert werden. Das sind komplexe steuerliche Gestaltungen, bei denen ich Ihnen empfehle, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Als Käufer kommen vor allem spezialisierte Immobilien-Verrentungsunternehmen und Investoren in Frage, die auf genau diese Transaktionen ausgerichtet sind. Sie sehen darin ein langfristig planbares Anlagemodell. Daneben gibt es auch familieninterne Lösungen, bei denen Kinder oder Enkel die Immobilie erwerben und den Eltern ein Wohn- oder Nießbrauchrecht einräumen. Das kann Erbstreitigkeiten vorbeugen und gleichzeitig steuerlich vorteilhaft sein. Wichtig zu wissen: Auf dem freien Markt sind Immobilien mit eingetragenem Wohnrecht für viele Käufer unattraktiv. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig zu klären, welcher Käuferkreis für Ihre Immobilie in Frage kommt. Ich helfe Ihnen dabei, die richtige Struktur für Ihren Verkauf zu finden.

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