Was ist der teuerste Fehler beim Hausverkauf?
Kleine Fehler, große Folgen: Wie Sie beim Hausverkauf Tausende Euro schützen.
Allgemein

Worauf es beim Hausverkauf wirklich ankommt
Der Verkauf eines Hauses gehört zu den größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Gleichzeitig ist er einer der fehleranfälligsten Prozesse überhaupt. Viele Eigentümer unterschätzen, wie schnell vermeidbare Fehler zu erheblichen finanziellen Verlusten führen können. Von der falschen Preiseinschätzung über lückenhafte Unterlagen bis hin zu rechtlichen Fallstricken im Kaufvertrag gibt es viele Stolpersteine. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Fehler beim Hausverkauf am teuersten werden und wie Sie diese von vornherein vermeiden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
Die falsche Immobilienbewertung ist der teuerste Einzelfehler: Ein zu hoch angesetzter Startpreis führt dazu, dass Immobilien am Ende oft 15 % unter dem erzielbaren Marktwert verkauft werden. Bei einer Immobilie im Wert von 400.000 € können so schnell 60.000 € verloren gehen.
Lange Vermarktungszeiten schaden dem Preis: Mit jedem Monat auf dem Markt sinkt der erzielbare Verkaufspreis um schätzungsweise 1 bis 2 %. Eine zu lang am Markt stehende Immobilie gilt als Ladenhüter und gibt Käufern zusätzlichen Verhandlungsspielraum.
Schlechte Präsentation kostet bares Geld: Professionelle Fotos und ein vollständiges Exposé können den Verkaufspreis um 10 bis 20 % steigern. Home Staging erzielt in manchen Fällen sogar einen Mehrerlös von bis zu 20 % gegenüber dem ursprünglichen Angebotspreis.
Fehlende Unterlagen führen zu Preisabschlägen: Fehlende Dokumente wie Energieausweis, Baugenehmigungen oder Modernisierungsnachweise schrecken Käufer ab und können Preisabschläge von 5 bis 15 % verursachen.
Mangelndes Verhandlungsgeschick kostet im Schnitt 10.000 bis 30.000 €: Emotionale Argumentation, falsches Timing beim Nachgeben oder das Verschweigen von Mängeln in der Verhandlung drehen das Ergebnis regelmäßig zu Ungunsten des Verkäufers.
Rechtliche Fehler im Kaufvertrag können jahrelange Folgen haben: Arglistig verschwiegene Mängel führen zu Haftungsansprüchen, die selbst durch Gewährleistungsausschlüsse nicht abgewendet werden können.
Ein erfahrener Makler zahlt sich finanziell aus: Verkäufer erzielen mit professioneller Maklerbegleitung durchschnittlich 10 bis 15 % höhere Verkaufspreise. Nach Abzug der Provision bleibt ein Nettovorteil von bis zu 48.000 € gegenüber dem Privatverkauf.
Welches ist der absolut teuerste Fehler beim Hausverkauf?
Der teuerste Fehler beim Hausverkauf ist eine falsche Immobilienbewertung zu Beginn des gesamten Prozesses. Die Auswirkungen sind beträchtlich: Bei einer Immobilie im Wert von 400.000 € können so schnell Verluste zwischen 20.000 und 60.000 € entstehen.
Wie ein falscher Startpreis zum Verkaufsproblem wird
Der Mechanismus dahinter ist gut belegt. Wird der Startpreis um 20 % zu hoch angesetzt, landet die Immobilie am Ende oft 15 % unter dem eigentlich erzielbaren Marktwert. Das klingt paradox, lässt sich aber gut erklären.
Ein überhöhter Preis verhindert zunächst, dass die Immobilie in den Suchfiltern potenzieller Käufer auf Immobilienportalen auftaucht. Es gibt kaum Anfragen in den ersten, entscheidenden Wochen. Das weckt Misstrauen: Käufer fragen sich, warum eine Immobilie so lange auf dem Markt ist, und vermuten versteckte Mängel. Selbst nach einer späteren Preiskorrektur ist das Vertrauen häufig beschädigt.
Ein Beispiel: Eine Eigentumswohnung wird für 480.000 € angeboten. Nach sechs Monaten ohne ernsthafte Interessenten folgt eine Preissenkung auf 450.000 €. Drei Monate später nochmals auf 420.000 €. Das finale Verkaufsergebnis liegt bei 405.000 €. Eine professionelle Immobilienbewertung hätte den marktgerechten Preis von 430.000 € von Anfang an ermittelt und einen Verkauf innerhalb von vier bis sechs Wochen ermöglicht. Der Verlust: 25.000 € weniger Erlös, neun Monate Zeit und laufende Nebenkosten.
Warum passiert dieser Fehler so häufig?
Es gibt mehrere typische Ursachen für eine fehlerhafte Wertermittlung:
Emotionale Bindung: Eigentümer rechnen Investitionen und persönliche Erinnerungen in den Preis ein und überschätzen den Wert ihrer Immobilie dadurch regelmäßig.
Fehlende Marktkenntnis: Lokale Marktentwicklungen und aktuelle Vergleichsobjekte werden nicht ausreichend berücksichtigt.
Unzuverlässige Online-Tools: Digitale Bewertungsrechner verwenden bundesweite Durchschnittswerte und erfassen regionale Besonderheiten nicht.
Eigene Berechnungen ohne Fachkenntnis: Schätzungen ohne professionelle Grundlage führen zu ungenauen Ergebnissen, die den Verkaufsprozess von Anfang an belasten.
Warum führt eine falsche Immobilienbewertung zu massiven finanziellen Einbußen?
Eine fehlerhafte Bewertung wirkt sich nicht nur einmalig aus, sie beschädigt den gesamten Verkaufsprozess in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen.
Phase 1: Fehlende digitale Sichtbarkeit
Moderne Immobilienportale filtern Suchergebnisse nach Preisgrenzen. Eine zu hoch bewertete Immobilie erscheint schlicht nicht in den Ergebnissen von Käufern, die realistisch suchen. Das bedeutet in den ersten, kritischen Wochen organisch null Anfragen, obwohl die Immobilie an sich attraktiv sein kann.
Phase 2: Vergiftete Verhandlungen
Sobald trotz des hohen Preises erste Besichtigungen stattfinden, sind die meisten Interessenten bereits gut informiert. Sie kennen Vergleichsobjekte und wissen, dass der Preis 10 bis 20 % über dem Markt liegt. Die Verhandlung beginnt defensiv auf Käuferseite. Wer einen deutlich überhöhten Angebotspreis setzt, signalisiert damit ungewollt einen großen Verhandlungsspielraum.
Phase 3: Der Ladenhüter-Effekt
Nach zwei bis vier Wochen ohne Anfragen senken viele Verkäufer den Preis. Die Immobilie erhält neue Aufmerksamkeit, doch informierte Käufer beobachten die Entwicklung und warten auf weitere Preissenkungen. Dieses Muster wiederholt sich und führt dazu, dass die Immobilie den Ruf eines Ladenhüters entwickelt.
Mit jedem Monat auf dem Markt sinkt der erzielbare Verkaufspreis um schätzungsweise 1 bis 2 %. Das ist kein rein rechnerischer Effekt, sondern ein psychologisches Phänomen: Käufer nutzen eine lange Vermarktungszeit aktiv als Verhandlungshebel. Eine Immobilie, die länger als drei bis vier Monate auf dem Markt ist, gilt als problematisch, weil Käufer zu Recht davon ausgehen, dass Objekte mit realistischem Preis deutlich schneller verkauft werden.
Wie wirkt sich eine mangelhafte Präsentation der Immobilie auf den Preis aus?
Die erste Begegnung zwischen Käufer und Immobilie findet heute fast ausschließlich online statt. Wer dort keinen überzeugenden Eindruck hinterlässt, verliert potenzielle Interessenten, bevor eine Besichtigung überhaupt zustande kommt.
Professionelle Fotos als unterschätzter Preistreiber
Schätzungsweise 85 % aller Immobilienanzeigen arbeiten mit mangelhaften oder fehlenden professionellen Fotos. Das schadet nicht nur der Anzahl der Anfragen, sondern auch deren Qualität. Käufer, die schlechte Bilder sehen, kommen mit niedrigen Erwartungen zur Besichtigung und entsprechend niedrigen Preisvorstellungen.
Ein Exposé mit professionellen Drohnenfotos, HDR-Aufnahmen und durchdachten Perspektiven erreicht dreimal mehr potenzielle Käufer als Handy-Schnappschüsse. Die durchschnittliche Preissteigerung durch professionelle Fotografie liegt zwischen 10 und 20 % des Verkaufspreises.
Daneben ist das Exposé selbst rechtlich relevant. Falsche Flächenangaben, fehlende Grundrisse oder unpräzise Beschreibungen können juristische Konsequenzen haben. Ein Gericht entschied, dass eine Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der Exposé-Angabe um mehr als 10 % einen Sachmangel darstellt. Im konkreten Fall wurden 21.855,32 € nebst Zinsen zurückgefordert, weil die angegebenen 120 m² tatsächlich nur 97 m² waren. Verkäufer haften für die Richtigkeit von Wohnflächenangaben, auch wenn ein Makler beauftragt wurde.
Home Staging: Kleiner Einsatz, großer Effekt
Home Staging bezeichnet die gezielte Vorbereitung und Einrichtung einer Immobilie für den Verkauf. Mit einem Einsatz von ein bis drei Prozent des Verkaufswertes zuzüglich Handwerker- und Materialkosten lässt sich in vielen Fällen eine Preissteigerung von bis zu 20 % gegenüber dem ursprünglichen Angebotspreis erzielen. Bei einer Immobilie mit einem Angebotspreis von 400.000 € bedeutet das einen potenziellen Mehrerlös von bis zu 80.000 € bei Investitionskosten von rund 10.000 bis 15.000 €. Hinzu kommt, dass gestagete Immobilien in der Regel deutlich schneller verkauft werden, was laufende Kosten wie Heizung oder Instandhaltung reduziert.
Welche fehlenden Unterlagen kosten Sie beim Verkauf bares Geld?
Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen schrecken Käufer ab und führen zu Preisabschlägen von 5 bis 15 %. Der Grund ist einfach: Fehlende Dokumente signalisieren Intransparenz. Und Banken, die eine Finanzierung prüfen, lehnen Kreditanträge ab, wenn die Unterlagen nicht vollständig vorliegen. Ein gescheiterter Kreditantrag bedeutet einen geplatzten Verkauf.
Die wichtigsten Unterlagen im Überblick:
Energieausweis: Seit 2009 beim Immobilienverkauf verpflichtend. Ein fehlender Energieausweis führt zu Bußgeldern und kann den Verkauf blockieren. Die Kosten für einen Energieausweis liegen je nach Typ zwischen 50 und 300 €. Wer diesen Schritt versäumt, riskiert weit höhere Folgekosten.
Korrekte Flächenangaben: Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der angegebenen um mehr als 10 % ab, liegt ein rechtlicher Sachmangel vor. Preisminderungen von 10.000 bis 30.000 € sind in solchen Fällen keine Seltenheit.
Bauakten und Baugenehmigungen: Für An- und Umbauten, Dachgeschossausbauten oder Garagen sind Genehmigungen erforderlich. Fehlen diese, befürchten Käufer nicht genehmigten Umbau und fordern massive Preisabschläge. Im schlimmsten Fall verweigern Banken die Finanzierung vollständig.
Grundbuchauszug: Offene Eigentumsfragen wie ein noch eingetragener früherer Miteigentümer machen einen Verkauf rechtlich unmöglich, bis die Einträge berichtigt sind. Ein Aufgebotsverfahren zur Klärung alter Rechte dauert mehrere Monate und verursacht zusätzliche Kosten.
Modernisierungsnachweise: Wer Nachweise für eine neue Heizung, ein saniertes Dach oder neue Fenster nicht mehr vorlegen kann, riskiert, dass der Käufer entsprechende Investitionen einkalkuliert und vom Kaufpreis abzieht. Ein fehlender Heizungsnachweis kann leicht 20.000 bis 30.000 € Preisabschlag bedeuten.
Grundsteuerbescheid und Betriebskostenabrechnungen: Fehlende aktuelle Unterlagen zu laufenden Kosten führen zu Unsicherheit auf Käuferseite. Seit der Grundsteuerreform 2025 ist das Interesse von Käufern an diesen Zahlen besonders hoch.
Warum ist fehlendes Verhandlungsgeschick ein teurer Fehler beim Hausverkauf?
Preisverhandlungen gehören für viele Eigentümer zu den stressigsten Phasen des Hausverkaufs. Mangelhaftes Verhandlungsgeschick kostet im Schnitt 10.000 bis 30.000 €. Die häufigsten Fehler sind dabei gut dokumentiert.
Mit einem überhöhten Preis in die Verhandlung starten
Viele Verkäufer setzen den Preis bewusst hoch an, um sich Verhandlungsspielraum zu sichern. Das Ergebnis ist jedoch das Gegenteil: Der überhöhte Preis verliert digitale Sichtbarkeit in Suchfiltern und schreckt ernsthafte Interessenten ab. Strategisch erfolgreiche Verkäufer setzen den Startpreis nahe am Marktwert oder nutzen ein verdecktes Bieterverfahren. Das erzeugt echte Nachfrage und stärkt die Verhandlungsposition erheblich.
Emotionen statt Fakten
Argumente wie „Hier steckt so viel Herzblut drin“ oder „Das war unser Lebenstraum“ beeindrucken kritische Käufer nicht. Sie wirken sogar unprofessionell. Erfolgreiche Verhandler argumentieren mit überprüfbaren Fakten: Lage, Zustand der Heizungsanlage, Grundrissqualität, Energieklasse.
Falsches Timing beim Nachgeben
Beim ersten Gegenangebot des Käufers sofort nachzugeben signalisiert: „Hier ist noch mehr drin.“ Das andere Extrem, starres Festhalten am Wunschpreis trotz klarer Marktsignale, verhindert jeden Abschluss. Die Lösung liegt darin, Spielräume vorab klar zu definieren, eigene rote Linien zu kennen und den richtigen Moment für gezielte Zugeständnisse zu wählen.
Mängel in der Verhandlung verschweigen
Moderne Käufer bringen häufig Sachverständige oder Architekten zur Zweitbesichtigung mit. Tauchen dann verschwiegene Mängel auf, ist das Vertrauen zerstört. Die geforderten Preisabschläge fallen dann regelmäßig deutlich höher aus als die tatsächlichen Reparaturkosten. Wer Mängel offen kommuniziert und sachlich einpreist, entzieht dem Käufer diesen Verhandlungshebel.
Als Einzelkämpfer verhandeln
Die eigene Immobilie zu verhandeln ist schwierig, weil die emotionale Distanz fehlt. Taktische Manöver des Käufers führen schnell zu unüberlegten Reaktionen. Ein erfahrener Makler puffert diese Dynamik ab, bleibt sachlich und verhindert, dass Verkäufer unter Druck vorschnell nachgeben.
Welche rechtlichen Risiken im Kaufvertrag können teuer werden?
Rechtliche Fehler beim Hausverkauf fallen oft erst nach dem Notartermin auf, wenn Korrekturen kaum noch möglich sind. Die Folgen können jahrelang nachwirken.
Gewährleistungshaftung trotz Ausschlussklausel
Ohne gesonderte Vereinbarung haftet der Verkäufer zwei Jahre lang für Sachmängel. Klauseln wie „gekauft wie es steht und liegt“ können diese Haftung begrenzen, aber nicht vollständig ausschließen. Die entscheidende Einschränkung: Diese Klauseln greifen nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Ein konkretes Gerichtsbeispiel verdeutlicht das Risiko. Verkäufer eines Hauses ließen eine Gewährleistungsausschlussklausel in den Kaufvertrag aufnehmen. Bei Besichtigungen war ein Wasserfleck an der Garagenrückwand sichtbar. Die Verkäufer klärten die Käufer nicht über die fehlerhafte Außenabdichtung auf. Nach dem Kauf stellten sich die Schäden auf über 50.000 € Reparaturkosten heraus. Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied, dass die Ausschlussklausel wegen arglistiger Täuschung unwirksam war. Die Verkäufer mussten zahlen.
Falsche Angaben zur Wohnfläche
Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der vertraglich genannten Fläche ab, liegt ein Sachmangel vor. Käufer können in diesem Fall Kaufpreisminderung verlangen. Wichtig dabei: Der Käufer muss keinen Vorsatz beweisen. Auch grobe Fahrlässigkeit führt zur Haftung.
Altlasten im Grundbuch
Alte Grundschuldeinträge, die nicht mehr valutieren, müssen vor dem Verkauf gelöscht werden. Fehlt der Grundschuldbrief, ist ein Aufgebotsverfahren notwendig. Das dauert mehrere Monate und verursacht zusätzliche Kosten. Banken finanzieren keine Immobilien mit ungeklärten Altlasten im Grundbuch.
Zahlungsverzug des Käufers
Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht, stehen dem Verkäufer verschiedene Rechte zu: Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, Fristsetzung zur Zahlung, Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadensersatzforderungen. Enthält der Kaufvertrag eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung, kann der Verkäufer die Zwangsvollstreckung einleiten. Diese Wege sind jedoch zeitaufwendig, kostenintensiv und belastend. Eine sorgfältige Bonitätsprüfung des Käufers vor Vertragsabschluss ist der wirksamere Schutz.
Fehler im Kaufvertrag sind kaum korrigierbar
Sobald der Notar die Urkunde beurkundet hat, sind inhaltliche Korrekturen kaum noch möglich. Fehlende Regelungen zu mitverkauftem Inventar oder zur steuerlichen Aufteilung des Kaufpreises zwischen Grundstück, Gebäude und Einbauküche können für beide Seiten nachteilige steuerliche Konsequenzen haben.
Lohnt es sich, einen Makler zu beauftragen, um Fehler zu vermeiden?
Die Antwort auf diese Frage ist eindeutig: Ja. Und die Zahlen belegen das.
Was eine Maklerbeauftragung kostet
Die durchschnittliche Maklergebühr in Deutschland beträgt zwischen 5,95 und 7,14 % des Kaufpreises, je nach Bundesland. Seit der Neuregelung im Jahr 2020 wird die Provision bei beidseitiger Beauftragung hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Der Verkäuferanteil liegt damit in den meisten Bundesländern bei 2,98 bis 3,57 % des Kaufpreises. Bei einer Immobilie für 400.000 € entspricht das etwa 11.920 bis 14.280 €.
Was eine Maklerbeauftragung einbringt
Verkäufer, die mit einem professionellen Makler arbeiten, erzielen durchschnittlich 10 bis 15 % höhere Verkaufspreise als ohne. Bei 400.000 € Immobilienwert entspricht das einem Mehrerlös von 40.000 bis 60.000 €. Nach Abzug der Maklergebühr verbleibt ein Nettovorteil von bis zu 48.000 €.
| Szenario | Verkaufspreis | Maklergebühr (Verkäufer) | Nettovorteil ggü. Privatverkauf |
| Privatverkauf | 400.000 € | 0 € | Referenzwert |
| Mit Makler (unteres Ende) | 440.000 € | ca. 13.000 € | +27.000 € |
| Mit Makler (oberes Ende) | 460.000 € | ca. 14.000 € | +46.000 € |
Hinzu kommt, dass der private Immobilienverkauf erhebliche direkte Kosten verursacht: Vermarktung, Dokumentenbeschaffung, Gutachten. Dazu kommt ein Zeitaufwand von rund 60 Stunden, den Eigentümer häufig unterschätzen.
Eine Umfrage unter 500 Immobilieneigentümern zeigt: 57 % wollen beim Verkauf einen Makler beauftragen. Besonders aussagekräftig: 69 % derjenigen, die einen Makler engagieren möchten, würden dies auch dann tun, wenn sie 100 % der Maklergebühren selbst tragen müssten. (Quelle: www.marktforschung.de)
Gunther Grünewald begleitet Eigentümer seit über 35 Jahren durch diesen Prozess. Mit mehr als 750 erfolgreich vermittelten Immobilien im Rhein-Main-Gebiet kennt er die regionalen Marktbedingungen genau, von der realistischen Wertermittlung über die professionelle Vermarktung bis zur rechtssicheren Abwicklung.
Fazit: Wer die häufigsten Fehler kennt, verkauft besser
Der teuerste Fehler beim Hausverkauf ist eine falsche Immobilienbewertung. Sie löst einen Teufelskreis aus, der am Ende regelmäßig dazu führt, dass Eigentümer deutlich weniger erlösen als möglich gewesen wäre. Dazu kommen Verluste durch mangelhafte Präsentation, fehlende Unterlagen, schwache Verhandlungsführung und rechtliche Risiken im Kaufvertrag. Jeder dieser Fehler allein kostet bereits mehrere Tausend Euro. In Kombination können die Verluste schnell in den fünfstelligen Bereich gehen.
Wer diese Fehlerquellen kennt und frühzeitig gegensteuert, schützt nicht nur seinen Verkaufserlös, sondern auch seine Zeit und Nerven. Eine professionelle Begleitung durch einen erfahrenen Makler ist dabei keine Kostenstelle, sondern eine Investition, die sich mehrfach auszahlt.
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FAQ: Häufige Fragen zu Fehlern beim Immobilienverkauf
Der größte Fehler beim Hausverkauf ist eine falsche Immobilienbewertung. Ein zu hoch angesetzter Startpreis führt dazu, dass die Immobilie lange auf dem Markt bleibt, an Attraktivität verliert und am Ende oft 15 % unter dem eigentlich erzielbaren Marktwert verkauft wird. Bei einem Immobilienwert von 400.000 € entspricht das einem Verlust von bis zu 60.000 €. Eine professionelle Wertermittlung von Anfang an verhindert diesen Teufelskreis.
Beim Hausverkauf fallen für den Verkäufer typischerweise folgende Kosten an:
Maklergebühr: In den meisten Bundesländern 2,98 bis 3,57 % des Kaufpreises (halbe Provision nach der Neuregelung von 2020)
Energieausweis: 50 bis 300 €, je nach Typ, gesetzlich verpflichtend
Löschung einer Grundschuld: Rund 0,4 % der Grundschuldsumme für Notar und Grundbuchamt
Wertgutachten (freiwillig): 0,5 bis 1 % des Immobilienwertes
Sonstige Kosten im Privatverkauf: Vermarktung, Dokumentenbeschaffung, Rechtsberatung, in der Summe etwa 3.000 bis 5.000 €
Die Notarkosten für den Kaufvertrag trägt in der Regel der Käufer. Für Verkäufer fallen Notargebühren nur bei der Löschung eingetragener Grundschulden an.
Wenn der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht zahlt, stehen dem Verkäufer folgende Rechte zu:
Verzugszinsen: Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr
Fristsetzung: Der Verkäufer kann dem Käufer eine angemessene Frist zur Zahlung setzen
Rücktritt vom Kaufvertrag: Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Rücktritt möglich
Schadensersatz: Bei Verschulden des Käufers kann der Verkäufer Ersatz für entstandene Schäden fordern, etwa wenn die Immobilie später zu einem niedrigeren Preis verkauft werden muss
Zwangsvollstreckung: Enthält der Kaufvertrag eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung, kann der Verkäufer ohne separates Gerichtsverfahren vollstrecken
Diese rechtlichen Wege sind jedoch langwierig und kostenintensiv. Der beste Schutz ist eine sorgfältige Bonitätsprüfung des Käufers vor Vertragsabschluss.
Verkäufer sind verpflichtet, alle ihnen bekannten Mängel offenzulegen. Rechtlich wird zwischen drei Kategorien unterschieden:
Offene Mängel: Sofort erkennbare Schäden wie Schimmelbefall oder ein beschädigtes Dach
Versteckte Mängel: Nicht auf den ersten Blick sichtbare Schäden wie Wasserschäden durch verrostete Rohre
Arglistig verschwiegene Mängel: Bekannte Mängel, die der Verkäufer bewusst nicht offenbart hat
Typische Mängel, die anzugeben sind, umfassen Feuchtigkeitsschäden im Keller, defekte Heizungsanlagen, marode Elektroinstallationen, Schimmelbefall, Asbest-Belastung und fehlende Baugenehmigungen für Umbauten.
Gewährleistungsausschlüsse wie „gekauft wie es steht und liegt“ schützen den Verkäufer vor Haftung für unbekannte Mängel. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln greifen diese Klauseln jedoch nicht. Käufer können in solchen Fällen Nacherfüllung, Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen.

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