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Haus geerbt, was tun? Ihre nächsten Schritte im Überblick

Ein Haus zu erben ist für viele Menschen ein emotionaler und zugleich rechtlich komplexer Moment. Neben der Freude über einen möglichen Vermögenszuwachs stehen plötzlich Fragen im Raum: Haus geerbt – was tun? Soll ich das Erbe annehmen oder ausschlagen? Welche Pflichten kommen auf mich zu? Und was mache ich mit der Immobilie? Behalten, vermieten oder verkaufen?

Ob alleiniger Erbe oder Teil einer Erbengemeinschaft: Jede Entscheidung kann finanzielle und rechtliche Folgen haben. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie nach dem Erbfall richtig vorgehen, welche Fristen und Formalitäten Sie beachten müssen und wie Sie Fallstricke vermeiden. So gewinnen Sie Klarheit und können fundiert entscheiden, was mit der geerbten Immobilie passieren soll.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Erbe annehmen oder ausschlagen? Das müssen Sie wissen

6-Wochen-Frist beachten nach dem Hauserbe beachten

  • Ohne Testament: Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Tod des Erblassers erfahren haben

  • Mit Testament: Ab der offiziellen Eröffnung durch das Nachlassgericht

Finanzielle Situation prüfen

  • Grundbuch einsehen: Sind Hypotheken, Grundschulden oder Nießbrauchrechte eingetragen?

  • Schulden prüfen: Gibt es offene Kredite, Bürgschaften oder Steuerforderungen?

  • Zustand der Immobilie: Besteht Sanierungsbedarf oder Modernisierungsrückstau?

Wann sollte man ein geerbtes Haus ausschlagen?

  • Der Nachlass ist überschuldet

  • Die Immobilie hat einen sehr hohen Sanierungsbedarf

  • Es gibt unklare Vermögensverhältnisse

  • Sie befinden sich selbst in finanziellen Schwierigkeiten

Nachlassverwaltung als Schutzmaßnahme

Rechtliche Schritte nach der Erbannahme des Hauses

1. Erbschein beantragen

  • Das Grundbuch berichtigen zu lassen

  • Auf Bankkonten des Erblassers zuzugreifen

  • Bei Behörden und Versicherungen als rechtmäßiger Erbe aufzutreten

2. Grundbuch berichtigen lassen

  • Innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall ist die Berichtigung gebührenfrei

  • Danach fallen Gebühren an, abhängig vom Verkehrswert der Immobilie

  • Erforderlich: Vorlage des Erbscheins oder eines notariellen Testaments

3. Finanzamt informieren, dass sie das Haus geerbt haben

  • Name und Adresse des Erblassers

  • Datum und Ort des Todes

  • Ihr Verwandtschaftsverhältnis

  • Art und Umfang des Erbes (Haus, Grundstücke, Geld, Wertgegenstände)

Optionen für das geerbte Haus

1. Selbstnutzung der geerbten Immobilie

  • Keine Erbschaftssteuer für Ehepartner, unabhängig von der Größe

  • Kinder erhalten Steuerbefreiung bis 200 m² Wohnfläche

  • Keine Spekulationssteuer bei späterem Verkauf nach Eigennutzung

  • Einzug innerhalb von 6 Monaten nach dem Erbfall

  • 10 Jahre Eigennutzung sind Pflicht, sonst droht nachträgliche Besteuerung

  • Immobilie muss selbst bewohnt werden, Vermietung ist nicht zulässig

2. Vermietung der geerbten Immobilie

  • Die Immobilie ist in gutem Zustand oder nur gering sanierungsbedürftig

  • Die Mieteinnahmen decken mindestens die laufenden Kosten

  • Sie wohnen in der Nähe und können die Verwaltung übernehmen – oder beauftragen einen Hausverwalter

3. Verkauf der geerbten Immobilie

  • Hoher Sanierungsbedarf

  • Immobilie ist weit vom Wohnort entfernt

  • Sie benötigen das Kapital (z. B. für eigene Projekte)

  • Streit in der Erbengemeinschaft macht die Nutzung schwierig

  • Keine Spekulationssteuer, wenn der Erblasser die Immobilie mindestens 3 Jahre selbst genutzt hat

  • Ansonsten gilt eine Frist von 10 Jahren seit Erwerb durch den Erblasser, frühzeitiger Verkauf kann steuerpflichtig sein

Erbschaftssteuer: Was kommt auf mich zu?


Verwandtschaftsgrad

Freibetrag

Steuerklasse
Ehepartner / eingetragener Partner500.000 €I
Kinder / Stiefkinder400.000 €I
Enkel (bei vorverstorbenen Eltern)400.000 €I
Enkel (bei lebenden Eltern)
200.000 €
I
Eltern / Großeltern100.000 €I
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II
Alle übrigen Erben20.000 €III

Wie wird der Immobilienwert ermittelt?

  • Sachwertverfahren: für eigengenutzte Häuser

  • Ertragswertverfahren: für vermietete Immobilien

  • Vergleichswertverfahren: bei Eigentumswohnungen oder Reihenhäusern

Besonderheiten bei Erbengemeinschaften

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Entscheidungen nur einstimmig möglich

  • Verkauf der Immobilie

  • Umfangreiche Sanierungen

  • Änderung der Nutzung (z. B. von Selbstnutzung zu Vermietung)

Verwaltung nach Erbquoten

Für sogenannte ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahmen (z. B. Heizungsreparatur, Abschluss von Versicherungen) reicht ein Mehrheitsbeschluss nach Erbquoten. Dennoch können selbst alltägliche Entscheidungen zum Streitpunkt werden.

Was tun bei Streit um das geerbte Haus?

Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erbengemeinschaft gibt es folgende Optionen:

  • Auseinandersetzungsvertrag
    Einvernehmliche Aufteilung des Nachlasses – zum Beispiel durch Auszahlung einzelner Erben.

  • Verkauf des Erbanteils
    Jeder Miterbe darf seinen Anteil verkaufen – auch an außenstehende Dritte.

  • Teilungsversteigerung
    Gerichtlich angeordneter Verkauf der Immobilie – meist nur als letzter Ausweg. Achtung: Häufig mit hohen Verlusten verbunden.

Tipp: Eine frühzeitige Einigung erspart Kosten, Nerven und langwierige Gerichtsverfahren.

Praktische Empfehlungen nach dem Haus-Erbe

1. Sofortige Maßnahmen nach dem Erbfall

  • Immobilienwert ermitteln
    Lassen Sie den Verkehrswert durch einen Sachverständigen oder Immobilienmakler feststellen. Für Erbschaftssteuer, Verkauf oder Vermietung ist das essenziell.

  • Grundbuchauszug anfordern
    Prüfen Sie, ob Belastungen (z. B. Hypotheken) bestehen und ob das Haus schuldenfrei ist.

  • Versicherungsschutz prüfen
    Kontrollieren Sie, ob die Gebäudeversicherung weiterläuft und informieren Sie den Versicherer über den Erbfall.

  • Laufende Kosten im Blick behalten
    Grundsteuer, Energie, Instandhaltung: Kalkulieren Sie die monatlichen Fixkosten realistisch.

2. Sorgfältige Dokumentation

  • Immobilien (mit Adresse, Größe, Zustand)

  • Konten, Wertpapiere, Versicherungen

  • Schulden und laufende Verpflichtungen

3. Professionelle Beratung einholen

  • Fachanwalt für Erbrecht
    Bei rechtlichen Fragen, Erbengemeinschaften oder Streitigkeiten.

  • Steuerberater
    Für die korrekte Bewertung und steuerliche Gestaltung Ihrer Erbschaft.

  • Immobilienmakler
    Für eine objektive Marktwertanalyse und die Abwicklung eines eventuellen Verkaufs.

  • Notar
    Zur sicheren Gestaltung und Beurkundung von Verträgen, Erbscheinsanträgen und Grundbuchberichtigungen.

Fazit: Struktur und Klarheit führen zum Erfolg

Haus geerbt – was tun?

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