Wie schnell darf ich ein geerbtes Haus verkaufen?
Ein geerbtes Haus verkaufen: Was rechtlich, steuerlich und praktisch wirklich gilt.
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Was Sie vor dem Verkauf wissen sollten
Der Verkauf einer geerbten Immobilie wirft viele Fragen auf. Darf ich sofort verkaufen? Welche Steuern fallen an? Und was passiert, wenn mehrere Erben beteiligt sind? Die Antworten hängen von mehreren Faktoren ab: dem Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs, der Nutzung der Immobilie und der Anzahl der Erben. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen und steuerlichen Regeln beim Verkauf einer geerbten Immobilie gelten, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie den Prozess möglichst reibungslos gestalten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
Kein gesetzliches Mindesthaltedauer: Es gibt keine gesetzliche Frist, wie lange Sie ein geerbtes Haus besitzen müssen, bevor Sie es verkaufen dürfen. Der Verkauf ist rechtlich ab dem Erbfall möglich.
Eigentumsnachweis ist Pflicht: Ohne Erbschein oder notarielles Testament können Sie die Immobilie in der Praxis nicht verkaufen. Die Beschaffung dieses Dokuments dauert in über 40 % der Fälle mehr als sechs Monate.
Die Spekulationssteuer richtet sich nach dem Kaufdatum des Erblassers: Entscheidend ist nicht, wann Sie geerbt haben, sondern wann der Erblasser die Immobilie gekauft hat. Die Zehnjahresfrist läuft für Sie weiter, nicht neu.
Steuerfreier Verkauf ist möglich: Wenn der Erblasser die Immobilie selbst bewohnt hat oder Sie als Erbe mindestens zwei Jahre dort leben, entfällt die Spekulationssteuer.
Erbengemeinschaften bremsen den Verkauf: Wenn mehrere Personen erben, müssen alle dem Verkauf zustimmen. Einigkeit aller Miterben ist zwingend erforderlich.
Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren ist kostenfrei: Stellen Sie den Antrag auf Eintragung ins Grundbuch innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, entstehen keine Gebühren.
Realistischer Zeitrahmen: In günstigen Fällen dauert ein Verkauf drei bis fünf Monate. Realistisch sind häufig neun bis achtzehn Monate von Erbfall bis Kaufpreiseingang.
Darf ich eine geerbte Immobilie sofort nach dem Erbfall verkaufen?
Grundsätzlich ja. Es gibt keine gesetzliche Mindesthaltedauer für geerbte Immobilien. Mit dem Tod des Erblassers geht das Eigentum automatisch auf die Erben über, und zwar kraft Gesetzes nach § 1922 BGB. Das bedeutet: Sie werden in dem Moment Eigentümer, in dem der Erblasser stirbt, ohne dass Sie etwas beantragen oder unterschreiben müssen.
Rechtlich steht einem sofortigen Verkauf also nichts im Weg. Praktisch sieht das jedoch anders aus.
Bevor Sie die Immobilie verkaufen können, müssen Sie Ihre Eigentumsstellung gegenüber Käufern, Banken und dem Grundbuchamt nachweisen. Dafür benötigen Sie entweder einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ohne einen dieser Nachweise wird kein Notar einen Kaufvertrag beurkunden und kein Käufer eine Transaktion abschließen.
Wichtig zu wissen: Sie haben nach Kenntnis des Erbfalls genau sechs Wochen Zeit, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen (§ 1944 BGB). Verstreicht diese Frist ohne ausdrückliche Ausschlagung, gilt die Erbschaft als angenommen und kann nur noch in sehr engen Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden.
Welche Unterlagen sind notwendig, um das geerbte Haus schnell zu verkaufen?
Der Eigentumsnachweis ist die größte praktische Hürde beim Verkauf einer geerbten Immobilie. Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt davon ab, ob ein notarielles Testament vorliegt oder nicht.
Erbschein oder notarielles Testament
Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, können Sie Ihre Erbenstellung mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts und einer beglaubigten Kopie des Dokuments nachweisen. Banken und Behörden sind verpflichtet, diese Unterlagen als ausreichenden Nachweis anzuerkennen. Den Gang zum Nachlassgericht für einen eigenen Erbschein können Sie sich damit sparen.
Gibt es kein notarielles Testament, müssen Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Das dauert. Laut einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein dauern unstreitige Verfahren in mehr als 40 % der Fälle länger als sechs Monate. Bei streitigen Verfahren sind es sogar rund 70 %, die mehr als zwölf Monate in Anspruch nehmen.
(Quelle: anwaltverein.de)
Weitere Unterlagen für den Verkauf
Neben dem Eigentumsnachweis benötigen Sie für den Notartermin folgende Unterlagen:
Aktueller Grundbuchauszug
Baupläne und Baubeschreibung
Nachweise über Lasten und Dienstbarkeiten
Unterlagen zu laufenden Krediten oder Grundschulden
Sterbeurkunde des Erblassers
Je vollständiger Ihre Unterlagen vorliegen, desto schneller kann der Notar den Kaufvertrag vorbereiten und beurkunden.
Muss ich im Grundbuch stehen, bevor ich das Haus verkaufen darf?
Nein. Sie müssen nicht zwingend als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein, bevor Sie die Immobilie verkaufen. Es ist rechtlich möglich, einen notariellen Kaufvertrag zu unterzeichnen und die Grundbucheintragung direkt auf den Käufer vorzunehmen, ohne dass Sie zuvor als Zwischeneigentümer eingetragen wurden.
In der Praxis verlangen Käufer und finanzierende Banken jedoch in aller Regel, dass der Verkäufer als aktueller Eigentümer im Grundbuch steht. Die Grundbuchberichtigung ist daher empfehlenswert, bevor der Verkauf aktiv angegangen wird.
Ein wichtiger finanzieller Anreiz: Die Berichtigung des Grundbuchs nach einem Erbfall ist kostenfrei, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers gestellt wird. Nach Ablauf dieser Frist fallen Gebühren in Höhe von ca. 0,5 % des Immobilienwerts an. Wichtig zu wissen: Es genügt, den Antrag fristgerecht zu stellen. Die tatsächliche Eintragung darf aufgrund von Bearbeitungszeiten auch später erfolgen.
(Quelle: handelsblatt.com)
Wann fällt beim schnellen Verkauf Spekulationssteuer an?
Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem ursprünglichen Kauf mit Gewinn verkaufen und sie nicht selbst bewohnt haben. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 23 des Einkommensteuergesetzes.
Für geerbte Immobilien gilt dabei eine entscheidende Regel: Die Steuer richtet sich nicht nach Ihrem Zeitpunkt des Erbens, sondern nach dem Kaufdatum des Erblassers. Das heißt: Sie treten steuerlich in die Position des ursprünglichen Eigentümers ein.
Ein Beispiel: Der Erblasser hat die Immobilie im Januar 2020 gekauft und ist im Januar 2026 verstorben. Wenn Sie die Immobilie im März 2026 verkaufen, sind erst sechs Jahre seit dem Kauf vergangen. Es fallen also Steuern auf den Verkaufsgewinn an.
Hatte der Erblasser die Immobilie hingegen bereits im Januar 2015 gekauft, wären zum Zeitpunkt Ihres Verkaufs im Jahr 2026 bereits elf Jahre vergangen. In diesem Fall ist der Verkauf steuerfrei.
Wann entfällt die Spekulationssteuer?
Es gibt zwei wichtige Ausnahmen, bei denen Sie trotz laufender Zehnjahresfrist steuerfrei verkaufen können:
Eigennutzung durch den Erblasser: Hat der Erblasser die Immobilie im Todesjahr und in den beiden vorangehenden Kalenderjahren selbst bewohnt, können Sie als Erbe die Immobilie sofort und steuerfrei verkaufen.
Eigennutzung durch Sie als Erbe: Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen und zwar im Verkaufsjahr und in den beiden vorangehenden Kalenderjahren, ist der Verkauf ebenfalls steuerfrei. Dabei zählen auch angefangene Kalenderjahre. Das bedeutet: In der Praxis können bereits ca. 14 Monate tatsächlicher Eigennutzung ausreichen, um diese Voraussetzung zu erfüllen.
Wie wird die Steuer berechnet?
Fällt Spekulationssteuer an, wird sie auf den Verkaufsgewinn erhoben. Das ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und den ursprünglichen Anschaffungskosten des Erblassers. Von diesem Betrag dürfen Sie alle nachgewiesenen Verkaufskosten abziehen, etwa Maklergebühren und Notarkosten. Der verbleibende Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Wie wird die Spekulationsfrist bei einer Erbschaft berechnet?
Die Spekulationsfrist beginnt nicht neu mit dem Erbfall. Sie läuft ab dem Datum weiter, an dem der Erblasser die Immobilie ursprünglich erworben hat. Als Erbe übernehmen Sie die steuerliche Zeitposition des Verstorbenen vollständig.
Maßgeblich für die Berechnung ist dabei der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags, nicht der Tag der Grundbucheintragung oder der Schlüsselübergabe.
Ein Beispiel: Der Erblasser hat die Immobilie am 15. März 2017 gekauft. Die Zehn-Jahres-Frist endet damit am 15. März 2027. Wenn Sie die Immobilie als Erbe im Februar 2027 verkaufen, fällt noch Spekulationssteuer an. Schließen Sie den Kaufvertrag erst im April 2027, ist der Verkauf steuerfrei.
Wichtig zu wissen: Für die Berechnung kommt es auf das Datum der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags an, nicht auf den tatsächlichen Übergang des Eigentums oder den Geldeingang. Achten Sie daher auf den genauen Beurkundungstermin, wenn die Frist nahe liegt.
Wann wird der Verkauf durch die Drei-Objekt-Grenze gewerblich?
Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft, wird vom Finanzamt in der Regel als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft. Das hat erhebliche steuerliche Folgen: Alle Gewinne unterliegen dann nicht nur der Einkommensteuer, sondern auch der Gewerbesteuer. Und der Spekulationssteuer-Freibetrag nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist entfällt vollständig.
Für geerbte Immobilien gilt diese Regel in den meisten Fällen nicht. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Immobilien, die durch Erbschaft übergehen, grundsätzlich nicht in die Zählung der Drei-Objekt-Grenze einfließen. Hintergrund ist, dass eine Erbschaft keine aktive Kaufentscheidung darstellt, sondern kraft Gesetzes eintritt.
Dennoch sollten Sie vorsichtig sein, wenn Sie neben geerbten Objekten auch eigene Immobilien verkaufen oder innerhalb kurzer Zeit mehrere Immobilien aus verschiedenen Quellen veräußern. Die genaue Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig und sollte im Zweifel mit einem Steuerberater besprochen werden.
Wie schnell lässt sich ein Haus in einer Erbengemeinschaft verkaufen?
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe ist Mitinhaber des gesamten Nachlasses, nicht Alleineigentümer eines Teils. Für den Verkauf der Immobilie gilt: Alle Miterben müssen zustimmen. Ohne Einigkeit aller Beteiligten ist ein regulärer Verkauf nicht möglich.
Einigung und Verkauf
Wenn alle Miterben einverstanden sind, läuft der Verkauf grundsätzlich wie bei einem einzelnen Erben ab, mit dem Unterschied, dass alle Beteiligten den Kaufvertrag beim Notar unterzeichnen müssen. Das erfordert Koordination, ist aber bei guter Kommunikation ohne größere Verzögerungen machbar.
Was passiert bei Uneinigkeit?
Wenn ein Miterbe den Verkauf blockiert oder andere Vorstellungen zum Preis oder Zeitpunkt hat, stehen zwei Wege zur Verfügung:
Verkauf des Erbteils: Jeder Miterbe kann seinen eigenen Erbteil an Dritte verkaufen, ohne die Zustimmung der anderen zu benötigen. Allerdings haben die übrigen Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 2034 BGB. Sie können den Erbteil zu denselben Konditionen erwerben wie der angedachte Käufer. Dieses Vorkaufsrecht muss innerhalb von zwei Monaten nach schriftlicher Mitteilung ausgeübt werden.
Teilungsversteigerung: Wenn keine Einigung möglich ist, kann jeder Miterbe beim Gericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Das Gericht versteigert die Immobilie dann zwangsweise, und der Erlös wird unter den Miterben aufgeteilt. Dieses Verfahren dauert in der Regel zwölf bis achtzehn Monate und erzielt erfahrungsgemäß deutlich niedrigere Preise als ein freier Verkauf am Markt.
Die Teilungsversteigerung ist für alle Beteiligten meist die schlechteste Lösung. Sie kostet Zeit, Nerven und häufig einen erheblichen Teil des Immobilienwerts. Professionelle Unterstützung durch einen erfahrenen Makler kann dabei helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor es so weit kommt.
Wie gehen Sie beim Verkauf der geerbten Immobilie am besten vor?
Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist kein Standardprozess. Jede Situation bringt individuelle Faktoren mit, die den zeitlichen Ablauf und das finanzielle Ergebnis beeinflussen. Dennoch lässt sich ein sinnvoller Ablauf beim Hausverkauf skizzieren.
Schritt 1: Eigentumsnachweis beschaffen
Klären Sie zunächst, ob ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Falls ja, beantragen Sie das Eröffnungsprotokoll beim Nachlassgericht. Falls nicht, stellen Sie einen Erbschein-Antrag so früh wie möglich, da die Bearbeitung Monate dauern kann.
Schritt 2: Grundbuch prüfen und berichtigen lassen
Stellen Sie den Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, um die Gebühren zu sparen. Prüfen Sie gleichzeitig, ob Lasten, Grundschulden oder Dienstbarkeiten eingetragen sind, die den Verkauf beeinflussen.
Schritt 3: Steuerliche Situation klären
Ermitteln Sie, wann der Erblasser die Immobilie erworben hat. Daraus ergibt sich, ob Spekulationssteuer anfällt. Bei Unsicherheiten ist ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle.
Schritt 4: Immobilie bewerten lassen
Bevor Sie in Preisverhandlungen gehen, sollten Sie den aktuellen Marktwert der Immobilie kennen. Eine professionelle Bewertung schützt Sie davor, zu günstig zu verkaufen oder mit einem unrealistischen Preis potenzielle Käufer abzuschrecken.
Schritt 5: Verkauf professionell begleiten lassen
Ein erfahrener Makler kennt den lokalen Markt, kann den richtigen Angebotspreis einschätzen und begleitet Sie von der Vermarktung bis zur Schlüsselübergabe. Besonders wenn Sie sich fragen Haus verkaufen mit oder ohne Makler, ist eine Beratung sinnvoll. Gerade bei geerbten Immobilien, bei denen oft auch emotionale und familiäre Aspekte eine Rolle spielen, ist professionelle Unterstützung besonders wertvoll.
Fazit: Rechtlich sofort möglich, praktisch dauert es länger
Es gibt keine gesetzliche Wartefrist für den Verkauf einer geerbten Immobilie. Rechtlich dürfen Sie sofort nach dem Erbfall verkaufen. In der Praxis dauert es jedoch mindestens drei bis fünf Monate, realistisch sind häufig neun bis achtzehn Monate, bis alle Schritte abgeschlossen sind und der Kaufpreis auf Ihrem Konto ist.
Der entscheidende Faktor für Ihre steuerliche Situation ist dabei nicht der Zeitpunkt des Erbfalls, sondern das Kaufdatum des Erblassers. Wann Spekulationssteuer anfällt und wie Sie diese vermeiden, sollten Sie frühzeitig prüfen.
Wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen möchten und zunächst wissen möchten, was die Immobilie aktuell wert ist, biete ich Ihnen als Gunther Grünewald gerne eine kostenfreie und unverbindliche Immobilienbewertung an. Mit über 35 Jahren Erfahrung im Rhein-Main-Gebiet und mehr als 750 erfolgreich verkauften Immobilien kenne ich den Markt und begleite Sie persönlich durch den gesamten Prozess.
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FAQ: Häufige Fragen zum Verkauf geerbter Häuser
Rechtlich ja. Es gibt keine Mindesthaltedauer für geerbte Immobilien. Praktisch ist ein sofortiger Verkauf jedoch nur möglich, wenn der Eigentumsnachweis bereits vorliegt, also ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder ein Erbschein. Liegt kein notarielles Testament vor, dauert die Beschaffung des Erbscheins in der Regel mindestens mehrere Monate.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein geerbtes Haus eine bestimmte Zeit zu behalten. Wenn Sie Spekulationssteuer vermeiden möchten, sollten Sie prüfen, wann der Erblasser die Immobilie gekauft hat. Liegt dieser Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkauf steuerfrei. Liegt er weniger als zehn Jahre zurück, können Sie durch Eigennutzung der Immobilie für mindestens zwei Kalenderjahre ebenfalls Steuerfreiheit erreichen.
Maßgeblich ist nicht Ihre Besitzdauer, sondern die Besitzdauer des Erblassers. Hat der Erblasser die Immobilie mehr als zehn Jahre vor dem Verkauf gekauft, ist der Verkauf automatisch steuerfrei. Wenn dieser Zeitraum noch nicht abgelaufen ist, können Sie Steuerfreiheit erreichen, indem Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangehenden Kalenderjahren selbst bewohnen. Angefangene Kalenderjahre zählen dabei mit, sodass in der Praxis bereits rund 14 Monate tatsächlicher Eigennutzung ausreichen können.
Die Spekulationsfrist beginnt nicht neu mit dem Erbfall. Sie läuft ab dem Kaufdatum des Erblassers weiter. Als Erbe übernehmen Sie die steuerliche Zeitstellung des ursprünglichen Eigentümers vollständig. Hat der Erblasser die Immobilie beispielsweise 2016 gekauft, endet die Spekulationsfrist für Sie als Erbe im Jahr 2026, unabhängig davon, wann Sie geerbt haben.

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