Geerbtes Haus in Taunusstein verkaufen: So gelingt der Immobilienverkauf
Schritt für Schritt durch Recht, Steuern und Markt zum erfolgreichen Verkauf.
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Was Sie jetzt wissen müssen
Der Erbfall ist eine emotional belastende Situation. Gleichzeitig beginnt mit dem geerbten Haus oft eine Reihe rechtlicher und finanzieller Fragen, die schnelle Entscheidungen erfordern. Welche Fristen gelten? Welche Steuern fallen an? Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Verkauf? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um den Verkauf eines geerbten Hauses in Taunusstein: von den ersten Schritten nach dem Erbfall über steuerliche Regelungen bis hin zu typischen Fehlern, die Sie vermeiden sollten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
Erbschaft innerhalb von sechs Wochen annehmen oder ausschlagen: Nach Kenntnis vom Erbfall haben Sie nur sechs Wochen Zeit, um sich zu entscheiden. Bei Schulden im Nachlass kann eine Ausschlagung sinnvoll sein.
Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren: Beantragen Sie die Umschreibung des Grundbuchs zeitnah. Nach der Zweijahresfrist fallen Gebühren an, die je nach Immobilienwert mehrere hundert bis über tausend Euro betragen können.
Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Kauf des Erblassers: Die zehnjährige Frist startet nicht neu mit dem Erbfall, sondern läuft ab dem ursprünglichen Kaufdatum des Verstorbenen weiter.
Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: Kinder erben bis zu 400.000 €, Ehegatten bis zu 500.000 € steuerfrei. Entferntere Verwandte haben nur einen Freibetrag von 20.000 €.
Erbengemeinschaften erfordern Einstimmigkeit: Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen. Ohne Einigung droht im schlimmsten Fall eine Teilungsversteigerung mit deutlichem Wertverlust.
Professionelle Wertermittlung ist entscheidend: Der Verkehrswert beeinflusst Erbschaftsteuer, Verkaufspreis und interne Erbauseinandersetzungen. Eine Schätzung per Online-Tool reicht nicht aus.
Der Taunusstein-Immobilienmarkt ist stabil: Häuser kosten im ersten Quartal 2026 durchschnittlich 3.621 € pro Quadratmeter, ein Anstieg von rund 3,8 % gegenüber dem Vorjahr.
Was sind die ersten Schritte, wenn Sie ein geerbtes Haus in Taunusstein verkaufen möchten?
Der Erbfall bringt eine Reihe von Pflichten mit sich, die zeitlich eng getaktet sind. Wer hier den Überblick behält, vermeidet teure Fehler und schafft die Grundlage für einen reibungslosen Verkauf.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Der erste und wichtigste Schritt: Sie müssen entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Diese Entscheidung muss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall getroffen werden. Gehört zum Nachlass neben der Immobilie auch ein erheblicher Schuldenberg, kann eine Ausschlagung sinnvoll sein. Die Erbschaft geht dann an die nächste Person in der gesetzlichen Erbfolge.
Wichtig zu wissen: Eine Ausschlagung ist endgültig. Prüfen Sie deshalb vorab sorgfältig, wie die gesamte Vermögenslage des Verstorbenen aussieht.
Erbschein beantragen und Grundbuch berichtigen lassen
Nach der Annahme der Erbschaft benötigen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Nachweis Ihrer Erbberechtigung. Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, das für den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen zuständig ist.
Dieser Nachweis ist Voraussetzung, um sich als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu lassen. Beachten Sie dabei die Zweijahresfrist: Stellen Sie den Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, fällt keine Berichtigungsgebühr an. Versäumen Sie diese Frist, entstehen Kosten, die je nach Immobilienwert schnell zwischen 450 € und über 1.200 € betragen können.
Laufende Kosten im Blick behalten
Auch während Sie alle rechtlichen Schritte klären und den Verkauf vorbereiten, laufen Kosten weiter: Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Instandhaltungsaufwand fallen unabhängig vom Verkaufsprozess an. Bei einer leerstehenden Immobilie summieren sich diese Ausgaben schnell. Das ist ein guter Grund, den Verkauf zügig voranzutreiben.
Welche Unterlagen sind zwingend notwendig für den Hausverkauf im Erbfall?
Ein vollständiger Unterlagenordner beschleunigt den Verkaufsprozess erheblich und schafft Vertrauen bei potenziellen Käufern. Die folgenden Dokumente sollten Sie frühzeitig zusammenstellen:
Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Nachweis der Erbberechtigung
Aktueller Grundbuchauszug mit eingetragenen Erben als neuen Eigentümern
Energieausweis: Beim Verkauf einer Immobilie ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Die Kennwerte müssen bereits in der Verkaufsanzeige aufgeführt werden. Ein Verbrauchsausweis kostet etwa 50 bis 250 €, ein Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Begehung rund 300 bis 500 €.
Grundrisse und Baupläne der Immobilie
Flurkarte des Grundstücks
Baugenehmigungen und vorhandene Bauunterlagen
Nachweise über durchgeführte Renovierungen oder Sanierungen
Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre
Falls die Immobilie vermietet ist, kommen außerdem der aktuelle Mietvertrag sowie Nachweise über Mietzahlungen hinzu.
Fehlende Unterlagen können den Verkauf um Wochen oder Monate verzögern. Beschaffen Sie diese Dokumente deshalb so früh wie möglich, idealerweise parallel zu den rechtlichen Schritten.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Verkauf der Immobilie in Taunusstein?
Den idealen Verkaufszeitpunkt bestimmen mehrere Faktoren gleichzeitig: die steuerliche Situation, die aktuelle Marktlage und die praktischen Gegebenheiten vor Ort.
Kein gesetzliches Verkaufsverbot
Rechtlich gibt es keine Sperrfrist. Sie können ein geerbtes Haus unmittelbar nach dem Erbfall verkaufen, sobald die Erbschaft angenommen und die Grundbuchberichtigung erfolgt ist. Ein „Wartegebot“ existiert nicht.
Steuerliche Überlegungen zum Zeitpunkt
Entscheidend für die Steuerlast ist die Spekulationsfrist. Läuft diese noch, sollten Sie den Zeitpunkt sorgfältig abwägen. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Marktlage in Taunusstein 2026
Der Taunusstein-Immobilienmarkt zeigt sich aktuell stabil mit leicht steigender Tendenz. Häuser kosten im ersten Quartal 2026 durchschnittlich 3.621 € pro Quadratmeter, gegenüber 3.490 € im ersten Quartal 2025 entspricht das einem Anstieg von rund 3,8 %. Wohnungen liegen bei durchschnittlich 2.953 € pro Quadratmeter.
(Quelle: engelvoelkers.com)
Je nach Haustyp variieren die Preise erheblich:
| Haustyp | Ø Preis pro m² (Q1 2026) |
| Einfamilienhaus | 3.351 € |
| Doppelhaushälfte | 3.862 € |
| Reihenhaus | 4.262 – 4.404 € |
| Mehrfamilienhaus | 2.754 € |
(Quelle: immoportal.com)
Bitte beachten Sie, dass sich diese Preise ändern können. Für eine aktuelle und präzise Bewertung Ihrer Immobilie empfiehlt sich eine professionelle Wertermittlung.
Praktische Gründe für einen zügigen Verkauf
Je länger eine leerstehende Immobilie auf dem Markt wartet, desto weniger attraktiv wirkt sie auf Käufer. Laufende Kosten laufen weiter, und ein gepflegtes Erscheinungsbild lässt sich bei Leerstand schwerer aufrechterhalten. Ein strukturierter, zügiger Verkaufsprozess schützt den Wert der Immobilie.
Fällt Spekulationssteuer an, wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen?
Die Spekulationssteuer ist einer der am häufigsten missverstandenen Aspekte beim Verkauf geerbter Immobilien. Das zentrale Missverständnis lautet: Viele Erben gehen davon aus, dass die zehnjährige Spekulationsfrist mit dem Erbfall neu beginnt. Das ist falsch.
Die Frist läuft weiter
Die Spekulationsfrist beginnt mit dem ursprünglichen Kaufvertrag des Erblassers und wird vererbt. Hat der Verstorbene das Haus beispielsweise 2018 gekauft und ist 2025 gestorben, endet die zehnjährige Frist erst 2028. Ein Verkauf vor diesem Datum löst Spekulationssteuer auf den Gewinn aus.
Die Berechnung folgt einer klaren Formel:
Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis − Anschaffungskosten − abzugsfähige Kosten (z. B. Maklergebühren, Notarkosten)
Der resultierende Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Ein Beispiel
Eine Erbin übernimmt eine vermietete Immobilie mit einem Verkehrswert von 220.000 €. Sieben Jahre nach dem Erbfall verkauft sie die Immobilie für 250.000 €. Über die Jahre wurden 13.000 € abgeschrieben. Bei einem persönlichen Steuersatz von 40 % ergibt sich folgende Rechnung:
| Position | Betrag |
| Verkaufspreis | 250.000 € |
| Anschaffungskosten (Verkehrswert bei Erbfall) | 220.000 € |
| Abschreibungen (erhöhen den steuerpflichtigen Gewinn) | + 13.000 € |
| Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn | 43.000 € |
| Spekulationssteuer (40 %) | 17.200 € |
Ausnahmen von der Spekulationssteuer
Es gibt zwei wichtige Ausnahmen:
Eigennutzung: Hat der Erblasser oder der Erbe die Immobilie in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Verkaufsjahr sowie im Verkaufsjahr selbst zu Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationssteuer vollständig. Bereits angebrochene Kalenderjahre zählen mit, sodass unter Umständen bereits 14 Monate ausreichen.
Ablauf der Zehnjahresfrist: Ist die Frist seit dem ursprünglichen Kauf des Erblassers abgelaufen, ist der Verkauf steuerfrei, unabhängig davon, wann der Erbfall eingetreten ist.
Da diese Fragen stark von der individuellen Situation abhängen, empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater, bevor Sie den Verkaufszeitpunkt festlegen.
Wie wird der Verkehrswert für Ihr geerbtes Haus in Taunusstein ermittelt?
Der Verkehrswert ist das Fundament für mehrere wichtige Entscheidungen: Er bestimmt die Höhe der Erbschaftsteuer, bildet die Grundlage für den Verkaufspreis und ist maßgeblich bei Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Was ist der Verkehrswert?
Der Verkehrswert beschreibt den Preis, den eine Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter normalen Marktbedingungen erzielen würde. Er ist nicht identisch mit dem tatsächlichen Verkaufspreis, der je nach Verhandlung abweichen kann.
Die drei anerkannten Wertermittlungsverfahren
Für die Wertermittlung stehen drei Verfahren zur Verfügung:
Vergleichswertverfahren: Wird bevorzugt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen eingesetzt. Die Grundlage bilden Kaufpreise vergleichbarer Immobilien in der Umgebung. Unterschiede in Lage, Ausstattung und Zustand werden durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt.
Sachwertverfahren: Basiert auf den Herstellungskosten des Gebäudes, vermindert um altersbedingte Abschreibungen, zuzüglich des Bodenwerts. Dieses Verfahren kommt vor allem bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern zum Einsatz, wenn kaum vergleichbare Verkäufe vorliegen.
Ertragswertverfahren: Wird bei vermieteten Immobilien angewendet, da es die zu erwartenden zukünftigen Mieteinnahmen berücksichtigt.
Professionelles Gutachten empfohlen
Ein vollständiges Wertgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kostet in der Regel zwischen 1.000 € und 2.500 €, je nach Art und Größe der Immobilie. Diese Investition zahlt sich aus: Ein professionelles Gutachten hat vor Gericht Bestand und ist das einzige anerkannte Dokument, wenn es um die Wertermittlung im Erbfall geht.
Setzt das Finanzamt einen Verkehrswert an, der deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegt, kann ein Gegengutachten die Erbschaftsteuerlast erheblich senken. Das gilt besonders bei Immobilien mit Sanierungsbedarf oder ungünstiger Lage.
Online-Bewertungstools liefern allenfalls grobe Richtwerte. Für die Grundlage einer belastbaren Entscheidung ersetzen sie kein professionelles Gutachten.
Was müssen Sie beachten, wenn eine Erbengemeinschaft das Haus in Taunusstein verkauft?
Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Das klingt zunächst unkompliziert, kann in der Praxis jedoch zur größten Hürde im Verkaufsprozess werden.
Einstimmigkeit ist Pflicht
Kein Erbe kann allein über den Verkauf der Immobilie entscheiden. Alle Miterben müssen dem Verkauf schriftlich zustimmen. Blockiert auch nur eine Person den Verkauf, kommt der gesamte Prozess zum Stillstand. Unterschiedliche Interessen, unterschiedliche finanzielle Situationen und manchmal auch persönliche Konflikte machen diese Situation besonders herausfordernd.
Möglichkeiten zur Auflösung der Erbengemeinschaft
Wenn keine Einigkeit erzielt werden kann, gibt es mehrere Wege:
Einvernehmliche Auseinandersetzungsvereinbarung: Der beste Weg. Alle Erben einigen sich gemeinsam auf die Aufteilung des Nachlasses, einschließlich der Immobilie.
Verkauf eines einzelnen Erbteils: Ein Miterbe kann seinen eigenen Anteil an der Immobilie verkaufen. Allerdings liegt der erzielbare Preis dabei typischerweise 20 bis 30 % unter dem Marktpreis, da nur Investoren oder andere Miterben als Käufer infrage kommen. Alle übrigen Erben haben dabei ein gesetzliches Vorkaufsrecht.
Auszahlung der Miterben: Ein Erbe übernimmt die Immobilie allein und zahlt die anderen aus. Voraussetzung ist die entsprechende Liquidität.
Teilungsversteigerung: Das letzte Mittel, wenn keine Einigung möglich ist. Jeder Miterbe kann beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Die Immobilie wird dann öffentlich versteigert. Bei einem Immobilienwert von 500.000 € entstehen Verfahrenskosten von rund 8.200 €, mit anwaltlicher Unterstützung schnell über 15.000 €. Dazu kommt: Der Erlös liegt in der Regel deutlich unter dem Marktwert, da Bieter die Zwangsversteigerungssituation zu ihren Gunsten nutzen.
Frühzeitige Kommunikation schützt alle Beteiligten
Der wirksamste Schutz vor einem teuren Erbstreit ist eine offene, sachliche Kommunikation zwischen allen Miterben zu einem frühen Zeitpunkt. Ein erfahrener Makler kann hier vermittelnd wirken und einen strukturierten Prozess begleiten, der für alle Seiten fair ist.
Sollten Sie einen lokalen Makler für den Verkauf in Taunusstein engagieren?
Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist kein alltäglicher Vorgang. Mehrere Faktoren sprechen dafür, einen erfahrenen, lokal verankerten Makler hinzuzuziehen.
Was ein lokaler Makler leistet
Ein Makler mit tiefer Kenntnis des Taunussteiner Immobilienmarkts kann den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie einschätzen und eine fundierte Preisstrategie entwickeln. Er kennt die Besonderheiten einzelner Stadtteile wie Neuhof, Wehen, Hahn oder Wildpark und weiß, welche Käufergruppen dort besonders aktiv sind.
Darüber hinaus übernimmt ein Makler die gesamte Vermarktung: professionelle Exposés, hochwertige Fotos, Präsentation auf relevanten Kanälen und die Qualifikation von Interessenten einschließlich Bonitätsprüfung. Das schützt Sie vor zeitraubenden Verhandlungen mit nicht ernsthaften Käufern.
Gerade bei Erbengemeinschaften kann ein Makler als neutrale Instanz auftreten und zwischen den Interessen verschiedener Erben vermitteln. Das verhindert, dass Konflikte den Verkaufsprozess blockieren.
Maklerprovision in Hessen
In Hessen orientiert sich die Maklerprovision an regionalen Gepflogenheiten. Üblich sind 5,95 bis 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Seit der Neuregelung 2020 darf der Käufer maximal 50 % der Provision tragen, wenn er Verbraucher ist. Die andere Hälfte trägt der Verkäufer.
Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 € und einer Provision von 7,14 % beträgt die Gesamtprovision 21.420 €. Als Verkäufer tragen Sie davon 10.710 €.
Diese Kosten sollten bei der Kalkulation des Nettoveräußerungsgewinns berücksichtigt werden. In der Praxis erzielen professionell vermarktete Immobilien jedoch oft einen höheren Verkaufspreis, der die Provisionskosten mehr als aufwiegt.
Gunther Grünewald: Ihr Ansprechpartner in Taunusstein
Gunther Grünewald ist seit über 35 Jahren im Rhein-Main-Gebiet tätig und hat über 750 Immobilien erfolgreich verkauft. Als ausgebildeter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken kennt er den Taunussteiner Markt aus jahrzehntelanger Erfahrung. Besonders bei komplexen Situationen wie Erbfällen oder Erbengemeinschaften ist diese Kombination aus Marktkenntnisund Bewertungskompetenz von unschätzbarem Wert.
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Welche Fehler sollten Sie beim Verkauf einer geerbten Immobilie unbedingt vermeiden?
Beim Verkauf geerbter Immobilien wiederholen sich bestimmte Fehler immer wieder. Sie alle lassen sich vermeiden, wenn Sie frühzeitig strukturiert vorgehen.
Überstürzte Entscheidungen: Viele Erben möchten die Immobilie schnell „loswerden“ und treffen emotionale statt rationale Entscheidungen. Das führt häufig zu Verkäufen weit unter Marktwert. Nehmen Sie sich die Zeit für eine ordentliche Vorbereitung.
Unrealistische Preisvorstellungen: Die eigene emotionale Bindung an eine Immobilie lässt den Wert oft höher erscheinen als er tatsächlich ist. Online-Schätztools liefern nur grobe Richtwerte. Eine professionelle Wertermittlung schützt Sie vor zu hohen oder zu niedrigen Preiserwartungen.
Versäumte Fristen: Die Zweijahresfrist für die gebührenfreie Grundbuchberichtigung und die Spekulationsfrist werden häufig übersehen. Das kostet bares Geld.
Unvollständige Unterlagen: Fehlende Dokumente wie der Energieausweis, Grundrisse oder Bauunterlagen verzögern den Verkauf erheblich. Beschaffen Sie alle Unterlagen frühzeitig.
Sanierungen vor dem Verkauf: Große Renovierungen rechnen sich vor dem Verkauf selten. Käufer nehmen zwar einen Preisabschlag in Kauf, aber dieser liegt in der Regel deutlich unterhalb der tatsächlichen Sanierungskosten. Kleinere Schönheitsreparaturen sind sinnvoll, umfangreiche Maßnahmen eher nicht.
Ignorierte Erbengemeinschaft: Fehlende Kommunikation zwischen Miterben führt zu Blockaden. Im schlimmsten Fall endet es in einer Teilungsversteigerung, bei der alle Beteiligten verlieren. Klären Sie die Verhältnisse innerhalb der Erbengemeinschaft frühzeitig und offen.
Zu langes Warten mit der Vermarktung: Je länger eine Immobilie leersteht, desto weniger attraktiv wirkt sie. Laufende Kosten steigen, während der erste Eindruck bei Käufern leidet.
Fazit: Strukturiert und professionell zum erfolgreichen Verkauf
Der Verkauf eines geerbten Hauses in Taunusstein ist vielschichtig. Rechtliche Fristen, steuerliche Fragen und die Dynamik einer Erbengemeinschaft verlangen gleichzeitig Aufmerksamkeit. Wer strukturiert vorgeht, vermeidet teure Fehler und erzielt einen realistischen Verkaufspreis.
Die wichtigsten Eckpunkte: Entscheiden Sie innerhalb von sechs Wochen über die Annahme der Erbschaft, beantragen Sie die Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren und klären Sie frühzeitig die steuerlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Spekulationsfrist. Beziehen Sie alle Miterben offen und frühzeitig in den Prozess ein.
Jede Erbsituation ist individuell. Ob Spekulationssteuer anfällt, ob eine Erbengemeinschaft zu koordinieren ist oder welcher Preis am Taunussteiner Markt realistisch ist: Diese Fragen lassen sich am besten gemeinsam mit einem erfahrenen Partner klären.
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FAQ
Beim Verkauf eines geerbten Hauses können zwei Steuerarten anfallen: Erbschaftsteuer und Spekulationssteuer. Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 €, Ehegatten von 500.000 €. Entferntere Verwandte wie Geschwister haben lediglich einen Freibetrag von 20.000 €. Was den Freibetrag übersteigt, wird je nach Steuerklasse und Betrag mit unterschiedlichen Sätzen besteuert.
Die Spekulationssteuer fällt an, wenn zwischen dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und die Immobilie nicht zu Wohnzwecken eigengenutzt wurde. Die Höhe hängt vom Veräußerungsgewinn und Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab. Da beide Steuerarten stark von der individuellen Situation abhängen, empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater.
Es gibt keine gesetzliche Frist, die einen Verkauf verbietet. Sie können ein geerbtes Haus grundsätzlich sofort nach dem Erbfall verkaufen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings kann ein zu früher Verkauf steuerlich nachteilig sein, wenn die Spekulationsfrist noch läuft. Außerdem greift die Familienheimklausel, die eine Befreiung von der Erbschaftsteuer ermöglicht, nur dann, wenn das Familienheim mindestens zehn Jahre nach dem Erbfall selbst bewohnt wird. Wer die Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkauft, verliert die Steuerbefreiung rückwirkend.
Ja, rechtlich steht einem sofortigen Verkauf nichts entgegen, sofern die Erbschaft angenommen wurde, der Erbschein vorliegt und die Grundbuchberichtigung abgeschlossen ist. In der Praxis bedeutet „sofort“ jedoch oft mehrere Wochen bis Monate, bis alle Unterlagen zusammengestellt und die rechtlichen Formalitäten erledigt sind. Steuerlich sollten Sie vor einem Verkauf prüfen, ob die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist und ob die Familienheimklausel anwendbar ist.
Der teuerste Einzelfehler ist häufig eine ungelöste Erbengemeinschaft, die in eine Teilungsversteigerung mündet. Der erzielte Erlös liegt dabei typischerweise 20 bis 30 % unter dem Marktwert, da Bieter die Zwangsversteigerungssituation ausnutzen. Hinzu kommen Verfahrenskosten von mehreren tausend Euro. Ebenfalls kostspielig: das Versäumen der Spekulationsfrist, das zu einer vermeidbaren Steuerlast führt, sowie das Verpassen der Zweijahresfrist für die gebührenfreie Grundbuchberichtigung. All diese Fehler lassen sich mit einer professionellen Begleitung von Anfang an vermeiden.

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