Haus verkaufen auf Rentenbasis: Alles zur Immobilienrente
Monatliche Rentenzahlungen für Ihr Haus – so funktioniert die Immobilienverrentung.
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Was ist der Hausverkauf auf Rentenbasis?
Der Hausverkauf auf Rentenbasis ist eine Möglichkeit, das in einer Immobilie gebundene Vermögen in regelmäßige Einkünfte umzuwandeln, ohne das vertraute Zuhause verlassen zu müssen. Gerade im Alter, wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht und zugleich eine schuldenfreie Immobilie vorhanden ist, kann dieses Modell eine sinnvolle Ergänzung der Altersvorsorge sein. Die verschiedenen Modelle, Berechnungsmethoden und steuerlichen Regeln machen dieses Thema jedoch komplex. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Modelle es gibt, für wen sie sich eignen, wie die Auszahlung berechnet wird und worauf Sie beim Vertragsabschluss achten sollten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
Haus verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben: Beim Hausverkauf auf Rentenbasis erhalten Sie regelmäßige Zahlungen für Ihre Immobilie, während ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht im Grundbuch gesichert wird.
Verschiedene Modelle stehen zur Wahl: Die wichtigsten Formen sind Leibrente, Zeitrente, Nießbrauch, Rückmietverkauf und Teilverkauf. Jedes Modell hat eigene Vor- und Nachteile.
Das Alter bestimmt die Rentenhöhe maßgeblich: Je älter der Verkäufer beim Vertragsabschluss, desto höher fällt in der Regel die monatliche Rente aus, da die statistisch verbleibende Laufzeit kürzer ist.
Leibrenten werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert: Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und beträgt beispielsweise bei 65 Jahren 18 % und bei 75 Jahren nur noch 11 %.
Der Verkaufspreis liegt unter dem Marktwert: Da das Wohnrecht einen erheblichen Wert darstellt, wird dieser vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen. Das reduziert die Basis für die Rentenzahlungen.
Sinnvoll ab einem Immobilienwert von rund 250.000 Euro: Unterhalb dieses Werts fallen Kosten und Aufwand im Verhältnis zur erzielbaren Rente kaum lohnend aus.
Notarielle Beurkundung ist Pflicht: Jeder Immobilienrenten-Vertrag muss notariell beurkundet werden. Das Wohn- oder Nießbrauchrecht sollte an erster Stelle im Grundbuch eingetragen sein.
Alternativen prüfen: Seniorenkredite, KfW-Förderung oder der klassische Immobilienverkauf mit anschließender Sofortrente können in bestimmten Situationen sinnvoller sein.
Was bedeutet es, ein Haus auf Rentenbasis zu verkaufen?
Beim Hausverkauf auf Rentenbasis wird eine Immobilie nicht gegen eine sofortige Einmalzahlung veräußert. Stattdessen erhält der Verkäufer den Kaufpreis in Form regelmäßiger Zahlungen, entweder monatlich oder jährlich, über einen längeren Zeitraum. Dieser Zeitraum kann befristet sein oder lebenslang andauern.
Das Besondere an diesem Modell: Der Verkäufer gibt das Eigentum an der Immobilie ab, behält aber durch vertragliche Vereinbarungen das Recht, weiterhin darin zu wohnen. Dieses Wohn- oder Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen und ist damit rechtlich gesichert, auch wenn die Immobilie später weiterverkauft wird.
Für viele ältere Eigentümer ist das ein entscheidender Vorteil. Sie leben in einer abbezahlten Immobilie, haben aber vergleichsweise wenig monatliches Einkommen. Die Immobilienrente macht es möglich, dieses gebundene Vermögen zu nutzen, ohne das gewohnte Umfeld verlassen zu müssen.
Wichtig zu wissen: Das Modell unterscheidet sich grundlegend vom klassischen Immobilienverkauf. Der Käufer zahlt keinen einmaligen Betrag über eine Bankfinanzierung, sondern erbringt seine Leistung verteilt über die Zeit. Die Rentenzahlungen ersetzen dabei die sonst übliche Sofortzahlung.
Welche Modelle gibt es beim Hausverkauf auf Rentenbasis?
Es gibt mehrere Varianten der Immobilienverrentung. Sie unterscheiden sich in der rechtlichen Konstruktion, im Umfang der Absicherung und in den finanziellen Konsequenzen für beide Seiten. Einen Überblick über die wichtigsten Modelle habe ich hier zusammengestellt.
Die Leibrente
Die Leibrente ist das bekannteste Modell. Der Eigentümer verkauft seine Immobilie und erhält im Gegenzug eine lebenslange monatliche Rente. Zusätzlich wird ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, sodass der Verkäufer in seiner Immobilie wohnen bleiben kann.
Der Kaufpreis liegt dabei deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert der Immobilie. Der Grund: Der Käufer trägt das Risiko, die Rente über die gesamte statistische Restlebenszeit zahlen zu müssen. Je jünger der Verkäufer, desto länger die Laufzeit und desto geringer die monatliche Rente.
Eine Variante ist die sogenannte abgekürzte Leibrente. Dabei wird vereinbart, dass die Rente entweder bis zum Tod des Berechtigten oder bis zu einem festgelegten Zeitpunkt gezahlt wird, je nachdem, was zuerst eintritt. Das begrenzt das Risiko für den Käufer.
Die Zeitrente
Bei der Zeitrente wird der Kaufpreis über einen festgelegten Zeitraum in Raten ausgezahlt. Die Laufzeit steht von Anfang an fest und endet unabhängig davon, ob der Verkäufer noch lebt oder nicht. Dieses Modell bietet mehr Planungssicherheit, birgt aber das Risiko, dass die Zahlungen enden, obwohl der Verkäufer noch lebt.
Steuerlich ist die Zeitrente weniger vorteilhaft als die Leibrente, da sie vollständig als Einkommen versteuert werden muss.
Das Nießbrauchrecht
Das Nießbrauchrecht geht über das reine Wohnrecht hinaus. Es berechtigt den ehemaligen Eigentümer nicht nur zum Wohnen, sondern auch dazu, die Immobilie zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten. Im Gegenzug trägt der Nießbraucher auch die Kosten für Instandhaltung und laufende Lasten.
Dieses Modell wird häufig im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge genutzt, wenn Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden soll.
Der Rückmietverkauf
Beim Rückmietverkauf veräußert der Eigentümer die Immobilie vollständig und zu Marktkonditionen. Im Anschluss mietet er die Immobilie vom neuen Eigentümer zurück. Der Vorteil: Der Erlös steht sofort in voller Höhe zur Verfügung. Der Nachteil: Es fallen monatliche Mietkosten an, die sich im gesetzlichen Rahmen erhöhen können.
Das Wohnrecht wird im Grundbuch gesichert, sodass der neue Eigentümer den ehemaligen Eigentümer nicht kündigen kann.
Der Teilverkauf
Beim Teilverkauf wird nur ein Anteil der Immobilie veräußert, in der Regel bis zu 50 %. Der Verkäufer erhält für diesen Anteil eine Einmalzahlung, behält aber das Nutzungsrecht an der gesamten Immobilie. Im Gegenzug zahlt er dem Käufer ein monatliches Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil.
Vorsicht: Die Verbraucherzentralen warnen ausdrücklich vor Risiken beim Teilverkauf. Es gibt bislang keine gesetzliche Regulierung dieses Markts, und die anfallenden Kosten sind oft erheblich. Unternehmen lassen sich in der Regel einen Mindestgewinn von 14 bis 17 % vertraglich zusichern.
Für wen eignet sich der Verkauf der Immobilie auf Rentenbasis?
Die Immobilienverrentung ist kein Modell für jeden. Sie setzt bestimmte Voraussetzungen voraus und lohnt sich nur unter spezifischen Bedingungen.
Typische Voraussetzungen sind:
Die Immobilie ist weitgehend schuldenfrei
Der Immobilienwert liegt idealerweise bei mindestens 250.000 Euro
Der Eigentümer möchte dauerhaft in der Immobilie wohnen bleiben
Es besteht ein konkreter Bedarf an zusätzlicher monatlicher Liquidität
Was das Alter betrifft: Bei einem Verkauf an spezialisierte Unternehmen ist ein Mindestalter von etwa 68 bis 70 Jahren üblich. Bei einem Verkauf an Privatpersonen kann das Mindestalter bei rund 63 Jahren liegen. Modelle wie der Teilverkauf oder der Rückmietverkauf sind in der Regel nicht an ein striktes Mindestalter gebunden. Bei einem Ehepaar ist stets das Alter des jüngeren Partners entscheidend, da dieser statistisch gesehen die Immobilie länger bewohnen wird.
Gut geeignet ist die Immobilienrente für:
Alleinstehende oder Paare im Ruhestand mit geringem Alterseinkommen
Personen, die keine Erben haben oder diese nicht mit dem Immobilienerbe belasten möchten
Eigentümer mit Kapitalbedarf für Pflege, Umbaumaßnahmen oder größere Ausgaben
Menschen, die in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben wollen, aber mehr monatliches Einkommen benötigen
Weniger geeignet ist das Modell für jüngere Eigentümer, für die eine langfristige Nutzung der Immobilie wahrscheinlich ist, oder für Personen, die ihre Immobilie an Kinder oder Enkel vererben möchten.
Wie berechnet sich die Auszahlung beim Hausverkauf auf Rentenbasis?
Die Berechnung der monatlichen Rente folgt einem gesetzlich verankerten Verfahren. Ausgangspunkt ist immer der aktuelle Verkehrswert der Immobilie. Von diesem Wert wird der Kapitalwert des Wohnrechts abgezogen. Der verbleibende Betrag bildet die Basis für die monatliche Rente.
Die drei Berechnungsschritte
Schritt 1: Wert des Wohnrechts berechnen
Jahresnettokaltmiete × Kapitalwert (aus Tabelle des Bundesfinanzministeriums) = Wert des Wohnrechts
Schritt 2: Restwert bestimmen
Verkehrswert – Wert des Wohnrechts = Restwert für die Verrentung
Schritt 3: Monatliche Rente berechnen
Restwert ÷ Kapitalwert ÷ 12 = monatliche Rente
Der Kapitalwert basiert auf der statistischen Lebenserwartung und wird vom Bundesfinanzministerium in einer Tabelle veröffentlicht. Die Werte sind alters- und geschlechtsspezifisch. Für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2026 gelten aktualisierte Vervielfältiger auf Basis der Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamts bei einem Zinssatz von 5,5 %.
(Quelle: www.bundesfinanzministerium.de)
Rechenbeispiel
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht, wie die Berechnung in der Praxis aussieht:
| Faktor | Wert |
| Geschlecht / Alter der Verkäuferin | Frau, 70 Jahre |
| Verkehrswert der Immobilie | 350.000 € |
| Jahresnettokaltmiete | 7.800 € |
| Kapitalwert laut BMF-Tabelle | 11,175 |
| Wert des Wohnrechts | 87.165 € |
| Restwert für Verrentung | 262.835 € |
| Monatliche Leibrente | ca. 1.960 € |
Bitte beachten Sie, dass sich diese Berechnung je nach aktuellem Zinsniveau, Immobilienwert und Alter erheblich verändern kann. Die genannten Zahlen dienen als Orientierung.
Je älter der Verkäufer beim Vertragsabschluss, desto kürzer die erwartete Laufzeit und desto höher die monatliche Rente. Das ist einer der Gründe, warum das Modell vor allem für ältere Eigentümer interessant ist.
Welche Vorteile und Nachteile bietet Ihnen die Immobilienrente?
Wie bei jeder größeren finanziellen Entscheidung gibt es auch bei der Immobilienrente zwei Seiten. Ich möchte Ihnen beide transparent und ohne Beschönigungen darstellen.
Vorteile
Zusätzliches Einkommen im Alter: Die monatlichen Rentenzahlungen können die gesetzliche Rente spürbar aufstocken. Das verbessert den alltäglichen Lebensstandard, ohne dass ein Umzug erforderlich ist.
Wohnen bleiben im vertrauten Zuhause: Das im Grundbuch gesicherte Wohnrecht schützt den Verkäufer dauerhaft. Auch bei einem Weiterverkauf der Immobilie durch den Käufer bleibt das Recht bestehen.
Entlastung von Instandhaltungskosten: Bei der klassischen Leibrente übernimmt der Käufer die Instandhaltungskosten und die Grundsteuer. Das entlastet den Verkäufer von kostspieligen Reparaturen und administrativen Aufgaben.
Steuerliche Vorteile: Leibrenten werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert, der restliche Teil ist steuerfrei. Das ist ein echter Vorteil gegenüber anderen Einkommensarten.
Keine Verwaltungsverantwortung mehr: Mit dem Eigentumsübergang entfällt auch die Verantwortung für die Immobilie. Das spart Zeit, Nerven und häufig auch Geld.
Nachteile
Eigentum geht verloren: Bei den meisten Modellen geht das Eigentum mit Vertragsabschluss auf den Käufer über. Die emotionale Bindung an das Haus als eigenes Eigentum endet damit.
Das Erbe wird gemindert: Die Immobilie steht für Erbzwecke nicht mehr zur Verfügung. Das kann innerhalb der Familie zu Konflikten führen, wenn Kinder oder Enkel das Familienheim erhalten wollten.
Verkaufspreis liegt unter dem Marktwert: Da der Wert des Wohnrechts abgezogen wird, erhält der Verkäufer weniger als beim klassischen Verkauf. Das ist strukturell bedingt und lässt sich nicht vermeiden.
Echte lebenslange Leibrenten sind selten: Der Markt bietet kaum noch Angebote, die eine Rentenzahlung bis ans Lebensende garantieren. Für Eigentümer, die dauerhaft auf eine Zusatzrente angewiesen sind, ist das ein Problem.
Risiken beim Teilverkauf: Die Verbraucherzentralen warnen ausdrücklich vor den Risiken dieses Modells. Es gibt keine gesetzliche Regulierung, die Kosten sind oft hoch, und im schlimmsten Fall kann bei Insolvenz des Käufers sogar eine Zwangsvollstreckung drohen.
Mietbelastung beim Rückmietverkauf: Wer seine Immobilie verkauft und zurückmietet, trägt fortan monatliche Mietkosten. Diese können im gesetzlichen Rahmen erhöht werden und belasten das Budget dauerhaft.
Welche steuerlichen Regeln gelten beim Hausverkauf auf Rentenbasis?
Die steuerliche Behandlung hängt stark vom gewählten Modell ab. Ich gebe Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Regeln.
Leibrente: Nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig
Bei der Leibrente unterliegt nur ein bestimmter Prozentsatz der monatlichen Rentenzahlung der Einkommensteuer. Dieser sogenannte Ertragsanteil hängt vom Alter des Verkäufers bei Beginn der Rentenzahlung ab und ist gesetzlich festgelegt.
| Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil |
| 65 Jahre | 18 % |
| 68 Jahre | 15 % |
| 70 Jahre | 14 % |
| 74 Jahre | 12 % |
| 75 Jahre | 11 % |
(Quelle: www.finanzverwaltung.nrw.de)
Der restliche Teil der Rentenzahlung ist steuerfrei. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber anderen Einkommensarten, bei denen der volle Betrag versteuert werden muss.
Ein Beispiel: Eine Verkäuferin beginnt ihre Leibrente im Alter von 70 Jahren und erhält monatlich 1.500 €. Steuerpflichtig sind davon 14 %, also 210 €. Ob darauf tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt von den gesamten Einkünften und dem persönlichen Grundfreibetrag ab.
Wichtig zu wissen: Der Ertragsanteil kann als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn die Rente lebenslang erfolgt.
Zeitrente: Volle Steuerpflicht
Anders als bei der Leibrente müssen Zeitrentenzahlungen vollständig als Einkommen versteuert werden. Das ist ein wesentlicher steuerlicher Nachteil gegenüber der Leibrente und sollte bei der Modellwahl berücksichtigt werden.
Spekulationssteuer entfällt in den meisten Fällen
Der Verkauf der Immobilie bleibt steuerfrei, wenn der Eigentümer die Immobilie in den letzten zehn Jahren vor dem Verkauf selbst bewohnt hat. Da dies bei der Immobilienverrentung in der Regel der Fall ist, fällt die Spekulationssteuer meist nicht an.
Umkehrhypothek: Keine Steuern auf die Auszahlung
Bei der Umkehrhypothek ist die Auszahlung steuerfrei, da es sich um ein Darlehen handelt. Allerdings sind die anfallenden Zinsen in der Regel steuerlich nicht absetzbar.
Die genaue steuerliche Behandlung ist sehr individuell. Ich empfehle, vor einem Vertragsabschluss einen unabhängigen Steuerberater hinzuzuziehen.
Wie läuft der Hausverkauf auf Rentenbasis im Detail ab?
Der Prozess folgt einem strukturierten Ablauf. Jede Phase ist wichtig und sollte sorgfältig vorbereitet werden.
Schritt 1: Unabhängige Beratung und Modellvergleich
Am Anfang steht die Analyse der individuellen Situation. Welches Modell passt zu Ihrer Lebenssituation, Ihren finanziellen Zielen und Ihrem familiären Umfeld? Es gibt nicht die eine Lösung, sondern das Modell, das zu Ihrer persönlichen Planung passt. Eine unabhängige Beratung ist dabei unerlässlich.
Schritt 2: Professionelle Immobilienbewertung
Der Verkehrswert der Immobilie bildet die Grundlage für alle weiteren Berechnungen. Eine professionelle Bewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen ist deshalb unverzichtbar. Ein Kurzgutachten ist ab etwa 500 € erhältlich, ein vollständiges Verkehrswertgutachten kostet je nach Immobilienwert ab etwa 1.000 € aufwärts.
Wichtig: Eine pauschale Schätzung durch den Käufer oder dessen Beauftragte reicht nicht aus. Lassen Sie den Wert unabhängig feststellen, bevor Sie Verhandlungen aufnehmen.
Schritt 3: Vertragsgestaltung und notarielle Beurkundung
Jeder Immobilienrenten-Vertrag muss notariell beurkundet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und klärt beide Parteien über alle rechtlichen Folgen auf.
Im Vertrag sollten folgende Punkte klar geregelt sein:
Höhe und Zahlungsweise der Rentenzahlungen
Wohn- oder Nießbrauchrecht mit Grundbucheintrag
Zuständigkeit für Instandhaltungskosten und laufende Lasten
Regelungen für den Fall eines Auszugs oder einer vorzeitigen Vertragsauflösung
Wer trägt die Notar- und Grundbuchkosten?
Schritt 4: Eintragung im Grundbuch
Das Wohn- oder Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen, idealerweise an erster Stelle. Das sichert den Verkäufer auch dann, wenn der Käufer die Immobilie weiterveräußert. Ohne diese Absicherung ist der Schutz des Verkäufers unzureichend.
Die Notar- und Grundbuchkosten liegen in der Regel bei etwa 1,5 bis 2,0 % des Immobilienwerts. Bei einem Wert von 400.000 € entspricht das rund 6.000 bis 8.000 €.
Schritt 5: Auszahlung und Rentenbeginn
Nach notarieller Beurkundung und Grundbucheintrag beginnen die Rentenzahlungen. Alternativ kann auch eine Kombination aus Einmalzahlung und laufender Rente vereinbart werden, je nach individuellem Bedarf.
Vertragsprüfung vor Abschluss
Bevor Sie unterschreiben, prüfen Sie folgende Punkte sorgfältig:
Ist die Rente wirklich lebenslang oder nur für einen begrenzten Zeitraum?
Ist das Wohnrecht als lebenslanges Recht formuliert?
Ist eine Ausgleichszahlung vorgesehen, falls Sie die Immobilie frühzeitig verlassen?
Ist die Rentenhöhe im Verhältnis zum Immobilienwert und Ihrer statistischen Lebenserwartung angemessen?
Welche Alternativen gibt es zum klassischen Verkauf auf Rentenbasis?
Die Immobilienverrentung ist nicht die einzige Möglichkeit, im Alter Liquidität aus der eigenen Immobilie zu schöpfen. Je nach Situation können folgende Alternativen sinnvoller sein.
Seniorenkredit
Beim Seniorenkredit bleibt das Eigentum an der Immobilie erhalten. Der Eigentümer nimmt einen Kredit auf, der mit der Immobilie besichert wird, und zahlt monatlich nur die Zinsen. Die Tilgung erfolgt am Laufzeitende, in der Regel durch den Verkauf der Immobilie oder durch die Erben. Das Eigentum verbleibt während der Kreditlaufzeit vollständig beim Eigentümer, und die Immobilie kann vererbt werden.
Klassischer Immobilienverkauf mit anschließender Sofortrente
Eine weitere Alternative besteht darin, die Immobilie klassisch zum Marktwert zu verkaufen, einen Teil des Erlöses bei einem Versicherungsunternehmen einzuzahlen und darüber eine lebenslange Sofortrente zu erhalten. Das hat den Vorteil, dass der volle Marktwert erzielt wird und kein Wohnrecht abgezogen werden muss. Allerdings ist damit ein Auszug aus der Immobilie verbunden.
KfW-Förderung für altersgerechte Umbauten
Wer im eigenen Zuhause wohnen bleiben möchte und Anpassungen benötigt, kann KfW-Fördermittel in Anspruch nehmen. Der KfW-Kredit Nr. 159 „Altersgerecht Umbauen“ bietet Förderbeträge bis zu 50.000 € für barrierereduzierende Maßnahmen. Der Zuschuss Nr. 455-B ermöglicht eine Förderung von 10 bis 12,5 % der förderfähigen Kosten. Diese Förderungen helfen, die Lebenssituation zu verbessern, ohne die Immobilie veräußern zu müssen.
(Quelle: www.kfw.de)
Fazit: Immobilienrente sorgfältig prüfen und individuell entscheiden
Der Hausverkauf auf Rentenbasis kann für ältere Eigentümer mit wenig monatlichem Einkommen und einer schuldenfreien Immobilie eine echte Option sein. Die Möglichkeit, das gebundene Vermögen zu nutzen und gleichzeitig in der vertrauten Umgebung zu wohnen, ist für viele Menschen sehr wertvoll.
Gleichzeitig ist die Entscheidung komplex. Der Verkaufspreis liegt unter dem Marktwert, das Eigentum geht verloren, das Erbe wird gemindert, und die verfügbaren Angebote auf dem Markt sind nicht immer transparent. Jedes Modell hat eigene steuerliche, rechtliche und finanzielle Konsequenzen, die sich je nach persönlicher Situation erheblich unterscheiden.
Meine klare Empfehlung: Lassen Sie Ihre Immobilie zunächst professionell bewerten, bevor Sie sich für ein Modell entscheiden. Nur wer den realistischen Marktwert seiner Immobilie kennt, kann beurteilen, ob eine Verrentung sich lohnt und zu welchen Konditionen.
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FAQ: Häufige Fragen zum Hausverkauf auf Rentenbasis
Ja, der Hausverkauf auf Rentenbasis ist in Deutschland eine rechtlich anerkannte und etablierte Möglichkeit zur Ergänzung der Altersvorsorge. Die Umsetzung erfordert eine notarielle Beurkundung sowie die Eintragung des Wohn- oder Nießbrauchrechts im Grundbuch. Allerdings sollten Sie wissen, dass echte lebenslange Leibrenten auf dem Markt kaum noch angeboten werden. Für Eigentümer, die dauerhaft auf eine Zusatzrente bis ans Lebensende angewiesen sind, ist das Angebot begrenzt. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen ist daher besonders wichtig.
Eine Immobilienrente lohnt sich in erster Linie für Eigentümer ab etwa 65 bis 70 Jahren, die eine weitgehend schuldenfreie Immobilie mit einem Wert von mindestens 250.000 € besitzen und dauerhaft darin wohnen bleiben möchten. Gut geeignet ist das Modell für Personen mit geringem Alterseinkommen, Menschen ohne Erben oder für jene, die ihren Nachkommen die Immobilie nicht hinterlassen möchten. Weniger sinnvoll ist es für jüngere Eigentümer oder für Personen, die ihre Immobilie vererben möchten. Die individuelle Situation entscheidet am Ende immer: Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Ein Haus mit eingetragenem Wohnrecht ist deutlich weniger wert als dasselbe Haus ohne Wohnrecht. Der Wert des Wohnrechts wird nach dem Bewertungsgesetz berechnet: Die Jahresnettokaltmiete wird mit einem alters- und geschlechtsspezifischen Kapitalwert aus der Tabelle des Bundesfinanzministeriums multipliziert. Ein Beispiel: Eine 70-jährige Frau mit einem Kapitalwert von 11,175 und einer Jahreskaltmiete von 7.800 € hat ein Wohnrecht im Wert von rund 87.165 €. Dieser Betrag wird vom Verkehrswert abgezogen. Je älter der Berechtigte, desto kürzer die erwartete Laufzeit und desto geringer der Wert des Wohnrechts.
Die steuerliche Behandlung hängt vom gewählten Modell ab. Bei der Leibrente ist nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieser beträgt zum Beispiel bei einem Rentenbeginn im Alter von 70 Jahren 14 %. Der restliche Teil der monatlichen Rente ist steuerfrei. Bei der Zeitrente hingegen müssen die Zahlungen vollständig als Einkommen versteuert werden. Die Spekulationssteuer fällt in der Regel nicht an, wenn der Eigentümer die Immobilie in den letzten zehn Jahren selbst genutzt hat. Die genaue steuerliche Behandlung ist individuell verschieden. Ich empfehle, vor einem Vertragsabschluss einen Steuerberater hinzuzuziehen.

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